In der vorbereitenden Bauleitplanung wird im Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt.

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Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Oktober 2011 der Regierung zur Genehmigung vorgelegt.

 

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