LandschaftsplanIm Landschaftsplan sind Zielaussagen zur Grünordnung getroffen.
Es sollen folgende Ziele umgesetzt werden:
• Erhaltung und Integration vorhandener Biotopstrukturen
• Ausreichende standortgerechte Durchgrünung innerhalb des Bebauungsplangebietes
• Schutz des belebten Bodens und des Wasserhaushaltes unter anderem durch geringstmögliche Versiegelung bei der Erschließung
Grünordungsplan
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht für die Bauleitplanung bei Eingriffen in Natur und Landschaft die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung vor.
Die Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch gehalten, Möglichkeiten der Vermeidung zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen. Der Ausgleich zielt auf eine Kompensation des Eingriffs, im Wesentlichen durch eine ökologische Aufwertung.
In der Bauleitplanung erfolgt der Ausgleich durch geeignete Darstellung und Festsetzungen im Bebauungsplan oder in einem separaten Grünordnungsplan.
Ökokonto
Das Ökokonto ist ein Instrument der vorsorgenden Bevorratung von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Im Rahmen eines Ökokontos können Gemeinden frühzeitig an geeigneter Stelle Flächen sichern und bereits vor der Planung oder Durchführung von Bauvorhaben Ausgleichsmaßnahmen durchführen.
So wurde zum Beispiel die Auflassung der alten Kläranlage in Arnshausen in das Ökokonto eingestellt.