Regionalplan

Der Regionalplan hat die Aufgabe, die Ziele im Landesentwicklungsprogramm Bayern für das Gebiet einer Region und ihre Teilräume zu konkretisieren.

Der Regionalplan legt damit die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung fest. Er hat als überörtliche und zusammenfassende Planung rahmensetzenden Charakter. Den Gemeinden als Träger der Bauleitplanung, die ihre Bauleitpläne an die staatlichen Ziele anpassen müssen, wird ein räumlicher und zeitlicher Spielraum gelassen.

Regionalplan Karte RaumstrukturDie Ziele des Regionalplans werden textlich und kartographisch festgelegt. Jedes Ziel ist zu begründen.

Die Neufassung des Regionalplans der Region Main-Rhön ist am 18. Januar 2008 in Kraft getreten.

Viele Beteiligte werden bei der Aufstellung des Regionalplans in einem Beteiligungsverfahren einbezogen.

Mehr Informtaionen erhalten Sie auf den Seiten des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön. Hier können auch Karten eingesehen und heruntergeladen werden.

Derzeit wird der Regionalplan im Bereich des Kapitels B VII 'Energieversorung', Abschn. 5.3. 'Windkraftanlagen' geändert.
Das Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. Art. 13 BayLplG findet in der Zeit vom 12.09.2011 bis 31.12.2011 statt. Die Planunterlagen können im Bauamt der Stadt Bad Kissingen und im Internet unter folgendem Link eingesehen werden.


 
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