
Durch das neue Parkplatzkonzept wird die Innenstadt verkehrsberuhigt, die Parkmöglichkeiten werden verbessert und die Belastung durch Abgase und Lärm wird abgebaut. Autofahrer haben nun die Wahl, wie nah sie an der Fußgängerzone mit den attraktiven Geschäften parken und wie viel Gebühr sie dafür bezahlen wollen. Es gelten folgende Regelungen:
Wochentags können die Besucher ihre Pkw auf rund 700 kostenlosen Parkplätzen abstellen. Die liegen nur zwischen 10 und 15 Minuten Gehminuten von der Innenstadt entfernt. Die Stellmöglichkeiten befinden sich in der Au, an der ehemaligen US-Kaserne, am Wendelinus, am Heiligenfeld und an der Eissporthalle.
Kissingern und Gästen, die den ganzen Tag in der Stadt bleiben möchten, werden rund 500 kostengünstige Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt angeboten. Die Gebühren liegen bei 1 Euro pro Tag. Zu finden sind die Flächen am Eissee, in der Au, in der Kurhausstraße, am Bahnhof und am Güterbahnhof, in der Bergmannstraße sowie in der Hartmannstraße. Zum gleichen Tarif kann man auch in der Bahnhofstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Pfalzstraße, Salinenstraße und Kapellenstraße parken.
Langzeitparker können dort auch für 4 € ein Wochenticket oder für 15 € ein Monatsticket erwerben.
Am Salinenparkplatz sowie in den Parkhäusern am Kurtheater und im Zentrum können Autofahrer für pauschal 1 € 2 Stunden unterkommen, jede weitere Stunde kostet 50 Cent. Darüber hinaus existieren entlang der Straßen im Zentrum Kurzzeitparkplätze. Hier bezahlen die Autofahrer je nach Lage des Platzes zwischen 30 Cent und 1 € pro 30 Minuten.
Eine Besonderheit im Bad Kissinger Konzept ist die „Semmeltaste“ an den Parkautomaten. Damit kann man das Auto kostenlos abstellen, um eine kurze Besorgungen bis 20 Minuten zu tätigen.
Die Mitgliedsbetriebe von Pro Bad Kissingen übernehmen ab einem Einkauf von über 10 Euro in ihrem Geschäft 1 € der Parkgebühren.
Ausweise für Bewohner
Die Bewohner in der Stadt erhalten gegen eine Gebühr spezielle Parkausweise. Mit dem Parkausweis werden die Inhaber von den anderen Parkgebühren und von der Höchstparkdauer befreit. Es gibt drei Bereiche: die Bewohnerparkregelungen A, B und C. Die Regelungen gelten für alle Bewohner der von der Gebührenpflicht betroffenen Straßen, soweit sie dort polizeilich gemeldet sind (mit 1. oder weiterem Wohnsitz), sich tatsächlich überwiegend dort aufhalten und über ein eigenes Kfz verfügen.
Von der Gebührenpflicht betroffen sind künftig folgende Straßen:
Bewohnerparkbereich Zone A:
Bibrastraße, Erhardstraße, Groppstraße, Maxstraße (zwischen Steinstraße und Valentin-Weidner-Platz), Hartmannstraße (zwischen Hemmerichstraße und Spitzwiese), Kapellenstraße (zwischen Hartmann- und Hemmerichstraße), Landwehr-, Pfalz-, Salinenstraße (nördlich der Hemmerichstraße), Steinstraße (zwischen Pfalz- und Maxstraße), Rheinlandstraße, Kapellenpfad.
Bewohnerparkbereich Zone B:
Bahnhofstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Kurhausstraße, südliche Bismarckstraße, Schönbornstraße, Bergmannstraße.
Bewohnerparkbereich Zone C:
Maxstraße (zwischen Theresien- und Salinenstraße), Salinenstraße ab Anwesen Nr. 12/13 stadteinwärts, Hartmannstraße (zwischen Hemmerich- und Münchner Straße), Hemmerichstraße, Promenadestraße und Parkplatz Tattersall im für Bewohner vorbehaltenen Bereich.
Betroffene Kurhäuser können für je 5 Zimmer einen Parkausweis zur befristeten Herausgabe an kurtaxpflichtige Gäste erhalten.
Berechtigte können die Ausweise im Verkehrsamt, Rathausplatz 1, Zimmer 2, Tel.: 807-2421 bzw. -2422 beantragen (Mo. bis Do. von 8:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, Fr. von 8:00 - 12:30 Uhr).
Antragsteller sollten für eine zügige Erledigung den entsprechenden Fahrzeugschein, den Personalausweis bzw. Meldebescheinigung und 80 € in bar bzw. EC-Karte für die anfallende Gebühr mitbringen.
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FAHREN - PARKEN - GEHEN Stand April 2011, 54 KB |