Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Beschreibung

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

  • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
  • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

  1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
  2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
  3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
  4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
  5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
  6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Fristen

Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

Formulare
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Gewerbeummeldung Online Sie können ein Gewerbe online ummelden.
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Rechtsgrundlagen
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
§ 38 Gewerbeordnung (GewO) Überwachungsbedürftige Gewerbe
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Corina Büttner Telefon:
+49(0)971-807-2300
Fax:
-
Email:
ordnungsamt@stadt.badkissingen.de
Kontakt
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Hausanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Postanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Telefon: +49 931 4194-0
Fax: +49 931 4194-100
Hausanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Postanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Telefon: +49 9721 7848-0
Fax: +49 9721 7848-650
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Referat II-3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Hausanschrift
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 807-2300
Fax: +49 971 807-2309
Handwerkskammer für Unterfranken
Hausanschrift
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach 5804
97008 Würzburg
Telefon: +49 931 30908-0
Fax: +49 931 30908-53
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