Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.
Beschreibung Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.

Rechtsgrundlagen
Benutzungssatzung für den Friedhof
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Herr Stefan Krieg Telefon:
+49(0)971-807-2224
Fax:
-
Email:
friedhofsamt@stadt.badkissingen.de
Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Friedhofsamt, Parkfriedhof
Hausanschrift
Maxstraße 23
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 807-2224
Fax: +49 971 807-2229
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