Pressemitteilung der Stadt Bad Kissingen, 08.04.2024

Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter"

22. Änderung des Flächennutzungsplans - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
 

Für das ehemalige Gelände der Gärtnerei Zaak an der Oskar-von-Miller-Straße in Bad Kissingen ist eine städtebauliche Neuordnung geplant.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ sowie die 22. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen. 

Das Bebauungsplangebiet grenzt an das Gewerbegebiet Bad Kissingen Süd an. 
Bei der geplanten Nutzung handelt es sich im geplanten Sondergebiet um einen Lebensmittelvollsortimenter und im geplanten Gewerbegebiet um eine gewerbeähnliche Nutzung (z.B. Büros, Praxen, kleine Ladeneinheiten etc.).
Der insgesamt ca. 9.820 m² große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Bad Kissingen: Fl.Nr. 2614,  Teilflächen Fl.Nr. 2614/2, 2614/4, 2614/6, 2627

Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger möglich
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 20.03.2024 ist der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ sowie der Entwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 15.04.2024 bis 17.05.2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Bad Kissingen (www.badkissingen.de/aktuelle-auslegungen-bp) einsehbar. Zusätzlich sind die Entwürfe in diesem Zeitraum über ein öffentlich zugängliches Lesegerät während der üblichen Dienststunden im Feserhaus, Bad Kissingen, Rathausplatz 4, Erdgeschoss, zu jedermanns Einsichtnahme zugänglich. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. 
 

Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren