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Bestätigung
Abholung Dokumente
Abholung Personalausweis / Reisepass
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Personalausweis
Voraussetzungen zur Abholung:

  • Terminvereinbarung zur Abholung 
  • PIN-Brief postalisch zugegangen (wenn das Alter bei Beantragung mind.15 Jahre und 9 Monate beträgt)
 
Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis)
 
Personalausweisbewerber unter 16 Jahren:
  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
  • bei getrenntlebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)
 
Personalausweisbewerber ab 16 Jahren:
  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich (s.h. Ausnahme)
 
Ausnahme:
Abholung mit Vollmacht (siehe Rückseite der Abholinformation)
   
 
Reisepass
Voraussetzungen zur Abholung:
  • Terminvereinbarung zur Abholung 
 
Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass)
 
Reisepassbewerber unter 18 Jahren:
  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
  • bei getrenntlebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)
 
Reisepassbewerber ab 18 Jahren:
  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich
 
Ausnahme:
Abholung mit Vollmacht (siehe Rückseite der Abholinformation)
   
 
Gebühr:
  • gebührenfrei
Dauer 15 Min.
Auskünfte
Melderegisterauskunft
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Voraussetzung für die Erteilung der Melderegisterauskunft:

  • Erklärung gegenüber der Meldebehörde, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird
  • Anfrage ist auf schriftlichem Wege zu stellen
 
Zur Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft muss berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Zur Erteilung einer Gruppenauskunft muss öffentliches Interesse begründet sein.
Auflistung möglichst präziser Angaben zur angefragten Person ist erforderlich.
(Name, Vorname und, wenn möglich, das Geburtsdatum)
 
Gebühr:
  • einfache Auskunft: 10,00 €
  • erweiterte Auskunft: 15,00 €
  • Gruppenauskunft: vorherige telefonische Absprache erforderlich
Dauer 15 Min.
Selbstauskunft
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Voraussetzungen zur Beantragung der Selbstauskunft:
bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Bad Kissingen
 
Erforderliche Unterlagen:

  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (s.h. Ausnahme)
  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
 
Ausnahme:
Sollte ausnahmsweise keine persönliche Vorsprache möglich sein, so kann die Anforderung auch schriftlich auf dem Postweg unter Angabe der Rücksendeadresse und einer Ausweiskopie erfolgen.
 
Die Auskunft umfasst:
  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßigen Datenübermittlungen
 
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.
 
Gebühr:
  •  gebührenfrei
Dauer 10 Min.
Beantragung Dokumente
Ausweispflichtbefreiung (Antrag)
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Voraussetzungen zur Befreiung von der Ausweispflicht:

  • die von der Ausweispflicht zu befreiende Person kann nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen
  • kein gültiges Ausweis-/Passdokument vorhanden (Gültigkeitsdauer abgelaufen)
  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Kissingen
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht - vollständig ausgefüllt und entweder von der betreffenden Person selbst oder von einer bevollmächtigten Person unterschrieben
  • Bestätigung über die Immobilität durch den Hausarzt oder das Pflegeheim
  • im Falle einer Vertretung mittels Vollmacht - Vorlage einer Vollmacht (Vorsorgevollmacht oder notariell beglaubigte Vollmacht) oder des Betreuerausweises 
  • abgelaufenes Ausweisdokument der betreffenden Person
  • die vorsprechende Person muss sich vor Amt ebenfalls ausweisen
 
Gebühr:
  • gebührenfrei
Dauer 20 Min.
Personalausweis (Beantragung)
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Kissingen
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen
 
Erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):
 
1. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch Stadt Bad Kissingen
Antragsteller älter als 16 Jahre
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 12 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 
2. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen:
Antragsteller älter als 16 Jahre
Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)
Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungsurkunde
  • Vertriebenenausweis
  • ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
  • Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)
  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 

 
3. Sachverhalt:
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung 
Antragsteller älter als 16 Jahre 
Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand verheiratet:  beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)
Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde
Einbürgerungsurkunde:
  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
Antragsteller unter 16 Jahre
die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3
 
darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 16 Jahre):
bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache vor Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)
 
alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Bad Kissingen) zu belegen
 
Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig:
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis höchstens: 3 Monate
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Zeitraum zur Fertigstellung des Dokuments: 5 Wochen
 
​Gebühr:
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
 
Weiterführende Informationen:
Dauer 20 Min.
Reisepass (Beantragung)
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Kissingen
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen
 
erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):
 
1. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch Stadt Bad Kissingen
Antragsteller älter als 18 Jahre
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 12 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 
2. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)
Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungsurkunde
  • ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
  • Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)
Zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu.
 

 
3. Sachverhalt:
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung 
Antragsteller älter als 18 Jahre 
Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand verheiratet:  beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)
Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde
Einbürgerungsurkunde:
Zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu.
 
Antragsteller unter 18 Jahre
die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3
 
darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 18 Jahre):
bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache vor Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)
 
alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Bad Kissingen) zu belegen
 
Der Reisepass ist unterschiedlich lange gültig:
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Zeitraum zur Fertigstellung des Dokuments: 6 Wochen
  • Express-Variante gegen Aufpreis möglich: Zeitraum zur Fertigstellung in der Regel 72 Stunden (in Ausnahmefällen ggf. länger)
 
​​Gebühr:
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €, Express-Variante: 69,50 €
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 €, Express-Variante 102,00 €

 
Weiterführende Informationen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

Dauer 20 Min.
Verlust / Wiederauffinden Personalausweis / Pass
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Voraussetzungen zur Verlustmeldung / Meldung über Wiederauffinden:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Kissingen
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • es handelt sich um ein deutsches Ausweisdokument / deutschen Reisepass
  • persönliches Erscheinen
 
Erforderliche Unterlagen Verlust:
  • anderweitiges Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung, falls nicht vorhanden dann Dokument mit Lichtbild z.B. Krankenkassenkarte oder Führerschein
  • falls bei einer Polizeiinspektion bereits der Verlust gemeldet wurde - Bescheinigung hierzu
 
Bei Verlust eines Personalausweises von Inhabern unter 16 Jahren obliegt die Verlustmeldung den Personensorgeberechtigten.
 
Bei Verlust eines Reisepasses von Inhabern unter 18 Jahren obliegt die Verlustmeldung den Personensorgeberechtigten.
 
Falls ein neuer Personalausweis / Reisepass beantragt werden soll, sind die hierzu erforderlichen Unterlagen unter der Leistung "Personalausweis Beantragung" oder "Reisepass Beantragung" einsehbar. Bitte beachten Sie, falls gewünscht, diese Leistung zusätzlich zu buchen.
 
Erforderliche Unterlagen Wiederauffinden:
  • Wiederaufgefundenes Dokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • Verlustmeldung

 
Bei Wiederauffinden eines Personalausweises von Inhabern unter 16 Jahren obliegt die Meldung hierüber den Personensorgeberechtigten.
 
Bei Wiederauffinden eines Reisepasses von Inhabern unter 18 Jahren obliegt die Meldung hierüber den Personensorgeberechtigten.

Dauer 15 Min.
vorläufiger Personalausweis (Beantragung)
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Kissingen
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen
 
erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):
 
1. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch Stadt Bad Kissingen
Antragsteller älter als 16 Jahre
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 12 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 
2. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen
Antragsteller älter als 16 Jahre
Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)
Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungsurkunde
  • Vertriebenenausweis
  • ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
  • Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)
  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 

 
3. Sachverhalt:
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung 
Antragsteller älter als 16 Jahre 
Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand verheiratet:  beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)
Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde
Einbürgerungsurkunde:
  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 
Antragsteller unter 16 Jahre:
die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten1-3
 
darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 16 Jahre):
bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache vor Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)
 
alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Bad Kissingen) zu belegen
 
Gültigkeit:
  • 3 Monate
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
 
​​Gebühr:
  • 10,00 EUR
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html
https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Dauer 20 Min.
vorläufiger Reisepass (Beantragung)
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • der vorläufige Reisepass wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt, sofern die Zeitspanne zur Beantragung eines regulären Reisepasses bzw. Expresspasses zeitlich nicht mehr ausreicht
  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Kissingen
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen
 
Nachweise, welche die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses rechtfertigen, sind vor Amt zwingend vorzulegen (z.B. Flugticket).
Darüber hinaus ist eine formlose schriftliche Begründung zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses vorzulegen.
 
Erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):
 
1. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch Stadt Bad Kissingen
Antragsteller älter als 18 Jahre
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 12 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 
2. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)
Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungsurkunde
  • Vertriebenenausweis
  • ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
  • Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)
Zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu.
 

 
3. Sachverhalt:
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung 
Antragsteller älter als 18 Jahre 
Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand verheiratet:  beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)
Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde
Einbürgerungsurkunde
Zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu.
 
​​​Antragsteller unter 18 Jahre
die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3
 
darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 18 Jahre):
bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache vor Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)
 
alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Bad Kissingen) zu belegen
 
 
Gültigkeit:
  • 1 Jahr
  • eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich
 
​​Gebühr:
  • 26,00 €

 
 
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

Dauer 20 Min.
Zustimmung Reisepass / Personalausweis
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Voraussetzungen zur Zustimmung:

  • bereits beantragter (Kinder-) Reisepass / Personalausweis 
  • oder zeitnah geplante Beantragung eines solchen Dokuments
 
Erforderliche Unterlagen:
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich
  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
 
Gebühr:
  • gebührenfrei
Dauer 10 Min.
Bescheinigungen
Beglaubigung
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Voraussetzungen zur Beglaubigung:

  • das/die zu beglaubigende/n Dokument/e sind vollständig im Original vorzulegen, die zu beglaubigenden Abschriften werden vor Amt gefertigt
  • das zu beglaubigende Dokument wurde ursprünglich von einer deutschen Behörde ausgestellt oder dient der Vorlage bei einer deutschen Behörde 
  • bei ausländischen Dokumenten / Urkunden muss zwingend eine amtliche deutsche Übersetzung dieses Schriftstücks vorhanden sein
 
amtlich beglaubigt werden dürfen:
  • Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
  • Ausländische Passdokumente, wenn diese der Vorlage bei einer deutschen Behörde dienen
  • elektronische Aufenthaltstitel
  • Zeugnisse und Dokumente, die exemplarisch auch im Berufsanerkennungsverfahren benötigt werden
  • Unterschriftsbeglaubigungen in Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren
 
nicht beglaubigt werden dürfen:
  • grundsätzlich Dokumente deren Inhalt verändert worden ist, Lücken oder Änderungen aufweisen, unleserliche Worte, Zahlen, Zeichen enthalten, Radierungen oder sonstige Anhaltspunkte, die auf eine Beseitigung von Buchstaben oder Zahlen schließen lassen gegeben sind, gerissene Teile oder nur unvollständig vorhandene Dokumente
  • KFZ-Schein /-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ärztliche Bescheinigungen / Atteste
  • Erbscheine / Dokumente in Zusammenhang mit Nachlassangelegenheiten
  • Dokumente in Zusammenhang mit Vermögensangelegenheiten
  • deutsche Personenstandsurkunden - hier ist eine Abschrift beim jeweils zuständigen Standesamt zu beantragen
Ausnahme: für Rentenangelegenheiten darf eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden durch die Meldebehörden vorgenommen werden, in allen anderen Fällen obliegt das Beglaubigungsmonopol den Standesämtern
  • Abschriften aus Katasterbüchern und Auszüge aus dem Katasterkartenwerk - diese sind vom Katasteramt vorzunehmen
  • Blankounterschriften
  • Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten
  • Grundstücksangelegenheiten
  • Unterschriften auf Verpflichtungserklärungen für Besuchsanmeldungen aus dem Ausland (diese obliegen dem Ausländeramt am Landratsamt Bad Kissingen)
 
Gebühr:
  • Unterschriftsbeglaubigungen und Beglaubigungen von Dokumenten in deutscher Sprache, pro Beglaubigung 5,00 €
  • Dokumente in ausländischer Sprache mit deutscher Übersetzung, pro Beglaubigung 10,00 €
Dauer 15 Min.
Fahrantrag Bescheinigung
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Voraussetzungen für die Bescheinigung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Bad Kissingen
  • vollständig ausgefüllter Fahrantrag
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • vollständig ausgefüllter Fahrantrag 
 
Gebühr:
  • 5,10 €
Dauer 10 Min.
Lebensbescheinigung (Rentenstelle)
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Voraussetzungen für die Bescheinigung:

  • Grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Vordruck des Rentenversicherungsträgers / der Rentenstelle
  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
 
Sollte kein Vordruck vorhanden sein oder dieser nicht in deutscher Sprache abgefasst sein, so wird im Bürgerbüro ein zusätzlicher Ausdruck erstellt. Dokumente, die lediglich in ausländischer Sprache abgefasst sind, dürfen nicht bestätigt werden.
 
Gebühr:
  • gebührenfrei
Dauer 10 Min.
Meldebescheinigung
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Voraussetzungen zur Beantragung der Bescheinigung:
bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Bad Kissingen
 
Erforderliche Unterlagen:

  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (s.h. Ausnahme)
  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Angabe der Stelle / Institution, bei welcher die Bescheinigung vorzulegen ist
  • Online-Beantragung möglich (s.h. nachfolgende Infos)

Ausnahme:
  • Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Angabe der Stelle, bei welcher die Bescheinigung vorzulegen ist, möglich 
  • bevollmächtigte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen
 
Online Verfahren:
Eine Meldebescheinigung können Sie im Bürgerservice-Portal auch online beantragen.
 
Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. Lebensbescheinigung für Rentenzwecke) sowie die Beantragung für andere Personen kann nicht online erfolgen. 
 
Gebühr:
  • 5,00 €
Dauer 10 Min.
Steueridentifikationsnummer
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Voraussetzungen zur Beantragung der Steueridentifikationsnummer:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Kissingen
 
Erforderliche Unterlagen:
  • persönliche Vorsprache grundsätzlich erforderlich
  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
 
Ausnahme:
  • schriftliche Beantragung unter Angabe der persönlichen Daten möglich
  • die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer kann nur an die gemeldete Adresse übersandt werden. Die Zustellung an eine andere Anschrift als die Meldeadresse ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.
 
Gebühr:
  •  gebührenfrei

 
Weiterführende Informationen:
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html

Dauer 10 Min.
Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
Führungszeugnis
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Bad Kissingen
  • ab 14 Jahren persönliche Beantragung möglich
  • zwischen 14 und 16 Jahren Beantragung auch durch sorgeberechtigte Eltern möglich
  • ab 16 Jahren grundsätzlich persönliches Erscheinen der antragstellenden Person
  • die Beantragung mittels Vollmacht ist NICHT zulässig
  • Online-Beantragung möglich, s.h. nachfolgender Link
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Bestätigung der anfordernden Stelle bei erweitertem Führungszeugnis
 
Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist die Vorlage einer Bestätigung der anfordernden Stelle zwingend erforderlich (Vereinsvorstand, Arbeitgeber o.ä.)!
 
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt.
 
Gebühr:
  • 13,00 Euro (bei Gebührenbefreiung z.B. ehrenamtliche Tätigkeit: Nachweis über die Gebührenbefreiung)

 
Zusätzliche Informationen:
Weiterführende Links:
Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis ebenfalls beantragen.
 
https://www.badkissingen.de/media/www.badkissingen.de/org/med_31498/103247_76931_fuehrungszeugnis_onlinebeantragung_bundesamt_fuer_justiz.pdf
 
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Hier ist auch detailliert aufgelistet, was für die elektronische Antragstellung außer dem neuen elektronischen Personalausweis bzw. einem elektronischen Aufenthaltstitel und einem Kartenlesegerät noch benötigt wird.

Dauer 15 Min.
Gewerbezentralregister
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Bad Kissingen (Privatperson) bzw.
  • Firmensitz in Bad Kissingen
  • Online-Beantragung möglich, s.h. nachfolgender Link
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Handelsregister-Auszug
 
Zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt.
 
Gebühr:
  • 13,00 Euro 

 
Zusätzliche Informationen:
Weiterführende Links:
Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie Ihr Gewerbezentralregister ebenfalls beantragen.
 
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Hier ist auch detailliert aufgelistet, was für die elektronische Antragstellung außer dem neuen elektronischen Personalausweis bzw. einem elektronischen Aufenthaltstitel und einem Kartenlesegerät noch benötigt wird.

Dauer 15 Min.
Meldewesen (Zuzug, Umzug, Wegzug)
Abmeldung ins Ausland
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Voraussetzungen zur Abmeldung:

  • tatsächlicher Auszug aus der Wohnung
  • kein Bezug einer neuen Wohnung im Inland
  • Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen
  • frühestmöglicher Zeitpunkt zur Abmeldung eine Woche vor dem Auszug
 
Die Angabe der Auslandsadresse ist bei der Abmeldung ins Ausland zwingend erforderlich.
Bei vorübergehender Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen, besteht keine Abmeldepflicht.
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich
(Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
 
Ausnahme:
Abmeldung mit schriftlicher Vollmacht:
  • Angabe des Auszugsdatums erforderlich
  • Angabe der Auslandsanschrift erforderlich
  • Kopie des Ausweis-/Passdokumentes der abzumeldenden Person/en
  • bevollmächtigte Person muss sich bei Abmeldung ausweisen
 
Gebühr:
  • gebührenfrei
Dauer 20 Min.
Abmeldung Nebenwohnsitz
i

Voraussetzungen zur Abmeldung:

  • Tatsächlicher Auszug aus der Nebenwohnung
  • Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen
 
Bei vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
 
Ausnahme:
Abmeldung schriftlich (auch per E-Mail) möglich:
  • Angabe des Auszugsdatums erforderlich
  • Kopie des Ausweis-/Passdokumentes
 
Gebühr:
  • gebührenfrei
Dauer 15 Min.
Anmeldung Zuzug aus Ausland
i

Voraussetzungen für die Anmeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen
 
Erforderliche Unterlagen (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):
  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
  • bei Bezug eines neu gebauten Eigenheims - Bescheid über Hausnummernfestsetzung
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend):
 
https://www.badkissingen.de/stadt/online-buergerservice/m_103241
 
Nachweis über den Familienstand:
  • verheiratet - Heiratsurkunde
  • geschieden - rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Vorlage ausländischer Urkunden und Scheidungsurteile in internationaler Form (EU-Länder) bzw. in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist, ist zusätzlich die Vorlage einer Geburtsurkunde (international bzw. in beglaubigter deutscher Übersetzung) erforderlich
  • bei Wiederzuzug aus dem Ausland ist die letzte inländische Adresse anzugeben
  • persönliches Erscheinen aller anzumeldenden Personen ist erforderlich (auch minderjährige Kinder)
 
Gebühr:
  • gebührenfrei
Dauer 30 Min.
Anmeldung Zuzug aus Inland
i

Voraussetzungen für die Anmeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen
 
Erforderliche Unterlagen (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):
  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • bei Bezug eines neu gebauten Eigenheims - Bescheid über Hausnummernfestsetzung
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst) s.h. Ausnahme
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend)
 
https://www.badkissingen.de/stadt/online-buergerservice/m_103241
 
Ausnahme:
  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse übereinstimmen und die Zuzugsadresse bei allen Personen identisch ist
 
  • sofern eine Person ausnahmsweise am persönlichen Erscheinen gehindert ist, ist die Vertretung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht unter Angabe des Zuzugsdatums, der neuen Wohnanschrift unter Vorlage der Original-Ausweisdokumente und der Wohnungsgeberbescheinigung möglich. Die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen.
 
Gebühr:
  • gebührenfrei
Dauer 30 Min.
Umzug innerhalb Bad Kissingen
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Voraussetzungen für die Ummeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • bei Bezug eines neu gebauten Eigenheims - Bescheid über Hausnummernfestsetzung
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend):
https://www.badkissingen.de/stadt/online-buergerservice/m_103241
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
 
Ausnahme:
  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Ummeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse bei allen Personen identisch sind
  • sofern eine Person ausnahmsweise am persönlichen Erscheinen gehindert ist, ist die Vertretung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Wohnanschrift unter Vorlage der Original-Ausweisdokumente und der Wohnungsgeberbescheinigung möglich
  • die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen
 
Gebühr:
  • gebührenfrei
Dauer 20 Min.

Herzlich Willkommen bei der Online-Terminbuchung des Bürgerbüros der Stadt Bad Kissingen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen zur Buchung Ihres Anliegens ein Zeitfenster von 15 Minuten zur Verfügung steht.

 

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