Die Stadt Bad Kissingen ist per Gesetz vom Bund beziehungsweise vom Freistaat Bayern verpflichtet, bestimmte Pflicht- und Weisungsaufgaben auszuführen. Dazu zählt auch das Durchführen von Wahlen. Die Stadt Bad Kissingen stellt dafür Wahlbüros zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung werden als Personal bereitgestellt.
Die Stadt Bad Kissingen führt vor Ort die Landtags- und Bezirkswahlen, Bundestagswahlen, Europawahlen und Volksbegehren durch. Bei der alle sechs Jahre durchzuführenden Kommunalwahl werden der Stadtrat sowie die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister Bad Kissingens von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den jeweiligen Wahlen und Hinweise zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.
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