Ländliche Entwicklung in Bayern

Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken


Dorferneuerung Arnshausen_Großformat

Ziel der Förderung

  • Nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande
  • Stärkung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Potenziale der ländlichen Räume
  • Energetische Verbesserung und Barrierefreiheit von Wohngebäuden
  • Verbesserung des Ortsbildes unter Berücksichtigung der Erhaltung des eigenständigen Charakters ländlicher Siedlungen, regionaler Bauformen und Materialien
  • Förderung der Innenentwicklung in den Dörfern
  • Voraussetzungen für eine Förderung
  • Das Dorferneuerungsverfahren muss eingeleitet sein
  • Die Maßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen, den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung oder den konkreten Vorgaben des Dorferneuerungsplanes entsprechen
  • Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt worden sein und eine schriftliche Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen
  • Vorhaben mit einer Fördersumme von unter 1.000 € sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze)

Was wird gefördert?
DorfR 2.11 (1) – Ländlich-dörfliche Bausubstanz

  • Dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
  • Dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen zur Revitalisierung und Modernisierung von Gebäuden, einschließlich Innenausbau (Installationsarbeiten, Erneuerung eines Bades, usw.
  • Beseitigung baulicher Missstände; Abrissarbeiten bei dorfgerechter Ersatzplanung (z.B. bei dorfgerechten Neubauten und Hofgestaltung)
  • Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung und Innenentwicklung

DorfR 2.11 (2) – Ländlich-dörfliche Bausubstanz

  • In besonderen Fällen die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch wertvollen Bauwerken

DorfR 2.12 – Vorbereichs- und Hofräume

  • Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen unter Berücksichtigung einer ausreichenden Begrünung
  • Entsiegelungen, Fassadenbegrünungen, Hofbäume, Vorgärten, gestaltendes Pflaster, Mauern, Zäune und Hoftoranlagen

Sie haben Fragen? Ihre Ansprechpartnerin beim Amt für Ländliche Entwicklung

Landkreis Bad Kissingen
Frau Kaiser
T 0931 4101-874
poststelle@ale-ufr.bayern.de


Nützliche Informationen im PDF-Format zum Download

Förderung privater Maßnahmen Förderung privater Maßnahmen, 2453 KB
Gebietskarte Gebietskarte, 11975 KB
Bekanntmachung Bekanntmachung, 14 KB
Flurbereinigungsbeschluss Flurbereinigungsbeschluss, 1940 KB
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