Öffnungszeiten und Eintrittspreise
Preise für einmaligen Eintritt
Einmaliger Eintritt für Erwachsene | 4,50 € |
Eintritt Erwachsene Mo – Fr ab 17:00 Uhr | 3,50 € |
Einmaliger Eintritt für Schülerinnen und Schüler | 2,00 € |
Eintritt Schüler Mo – Fr ab 15:00 Uhr | 1,50 € |
Einmaliger Eintritt für Studentinnen, Studenten und Bundesfreiwilligendienstleistende |
3,50 € |
Kinder bis zu 6 Jahren | frei |
Saisonkarten
Erwachsene | 150,00 € |
Schüler | 45,00 € |
Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende | 90,00 € |
Familien (2 Erziehungsberechtigte und 1 oder mehrere minderjährige Kinder) | 240,00 € |
Alleinerziehende (1 Erziehungsberechtigter und 1 oder mehrere minderjährige Kinder) | 150,00 € |
Mehrfachkarten
für ... Einzeleintritte: | 10 | 20 | 50 |
Erwachsene | 40,50 € | 72,00 € | 135,00 € |
Schüler | 18,00 € | 32,00 € | 60,00 € |
Studentinnen, Studenten und Bundesfreiwilligendienstleistende |
31,50 € | 56,00 € | 105,00 € |
Mehrfachkarten verfallen nach drei Jahren ab Kaufdatum!
Für Minderjährige in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist im Rahmen der Nutzung einer Erwachsenen-Mehrfachkarte der Eintritt frei. Ein geeigneter Nachweis der Zugehörigkeit des/der Minderjährigen zu den Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.
Eintrittspreis für Menschen mit Behinderung
- Erwachsene mit mindestens GdB 50 erhalten den Studierendenpreis
- Minderjährige mit mindestens GdB 50 haben freien Eintritt
- Erforderliche Begleitpersonen, sofern die Notwendigkeit im Behindertenausweis vermerkt ist, erhalten den Studierendenpreis
Eintrittspreis für Schulklassen
- Einmaliger Eintritt für geschlossene Schulklassen je Schüler: 1,50 €
- Bitte beachten Sie, dass:
- unter den Begriff Schüler i.S.d. §1 Nr.2 und Nr.6 der Gebührenordnung alle Personen fallen, die Schulen (ausgenommen berufsbildende Schulen) besuchen.
- Auf Verlangen haben sie ihre Schülereigenschaft durch Vorlage eines geeigneten, gültigen Lichtbildausweises nachzuweisen.
Eintrittspreis für Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende
Die Vergünstigung für Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende i.S.d. §1 Nr.3 und Nr.6 der Gebührenordnung unter folgender Voraussetzung gewährt wird:
- Die Studierendengemeinschaft ist durch die Vorlage eines gültigen Studentenausweises oder einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.
- Bundesfreiwilligendienstleistende müssen diese Eigenschaft durch Vorlage eines entsprechenden gültigen Dokumentes nachweisen.
Die ausführliche Gebührenordnung für das Terrassenschwimmbad

7.23_Gebührenordnung für das Terrassenschwimmbad der Stadt Bad Kissingen vom 26. November 2009