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Terrassenschwimmbad der Stadt Bad Kissingen

Hunde-Badetag am 16. September von 11:00 bis 16:00 Uhr

Zum Abschluss der Freibadsaison lädt das Terrassenschwimmbad zum Hunde-Badetag ein. Das Baden ist an diesem Tag den Hunden vorbehalten. Vor dem Start in die nächste Freibadsaison werden die Becken gründlich gereinigt und mit neuem Wasser befüllt.

Bedingungen für den Zutritt zum Hunde-Badetag im Terrassenschwimmbad

  • Zutritt des Hundes nur mit volljähriger Begleitperson.
  • Hund muss über eine Hundemarke verfügen.
  • Hund muss mit Nachweis haftpflichtversichert sein.
  • Die in dieser PDF-Datei aufgeführten Impfungen müssen beim Hund mit dem Impfausweis nachgewiesen werden:
  • Keinen Zutritt erhalten:
    • Hunde, welche in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gelistet sind.
    • Hunde, welche nicht gelistet sind, aber dennoch eine Gefährlichkeit gegenüber Menschen und anderen Hunden aufweisen.
    • Junghunde (bis einschließlich 6. Monat)
    • Hündinnen, die läufig sind.
  • Die Hunde-Badeordnung ist zu beachten und zu befolgen.

Hunde-Badeordnung für das Terrassenschwimmbad

Am Hunde-Badetag gilt die Hunde-Badeordnung. Sie ergänzt die geltende Haus- und Badeordnung. 

Hunde-Badeordnung für das Terrassenschwimmbad Bad Kissingen 2023 Hunde-Badeordnung für das Terrassenschwimmbad Bad Kissingen 2023, 512 KB

§1 Zweck der Hunde-Badeordnung

Die Hunde-Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Terrassenbad.

§2 Verbindlichkeit der Hunde-Badeordnung

Die Hunde-Badeordnung ist verbindlich. Sie hängt auch im Kassenbereich sichtbar aus.

§3 Zutritt zum Hunde-Badetag 

  • Zutritt haben am Hunde-Badetag nur Hunde und deren Begleitpersonen.
  • Ein Hund muss von mindestens einer volljährigen Begleitperson begleitet werden.
  • Hunden ist der Zutritt nur gestattet, wenn diese über eine Hundemarke verfügen, haftpflichtversichert sind und einen gültigen Impfschutz für die nach der Impfleitlinie für Kleintiere der ständigen Impfkommission Veterinärmedizin empfohlenen Core-Vakzine Leptospirose, und Staube haben.
  • Kein Zutritt ist gestattet
    • Hunderassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gelistet sind.
    • Hunden, die nicht in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gelistet sind, die aber dennoch eine Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweisen.
    • Junghunden (bis einschließlich 6. Monat)
    • Hündinnen, die läufig sind.

§4 Öffnungszeiten und Preise

  • Am Hunde-Badetag steht das Nichtschwimmerbecken und Planschbecken den Hunden zur Verfügung.
  • Der Aufenthalt in diesen Beckenrandbereichen und auf der Liegewiese ist gestattet.
  • Eine Nutzung anderer Bereiche ist nicht gestattet.
  • Die Toiletten sind geöffnet. Umkleiden und Duschen stehen nicht zu Verfügung.
  • Aus Betriebsgründen können einzelne Bereiche zeitweise gesperrt werden. Der Betreiber ist berechtigt, den Hunde-Badetag jederzeit zu beenden und das Bad zu schließen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Bei Nutzungseinschränkungen einzelner Bereiche oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

§5 Verhaltensregeln

  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist Voraussetzung für die Durchführung eines Hunde-Badetages.
  • Jede Begleitperson ist für ihren Hund verantwortlich. Der Hund ist für die Dauer des Aufenthaltes jederzeit zu beaufsichtigen. Auf die gesetzliche Tierhalterhaftung wird hingewiesen.
  • Aus Sicherheitsgründen ist für die Hunde das Tragen eines Halsbandes oder Brustgeschirr außerhalb des Beckens Pflicht.
  • Für das Hundeschwimmen gelten folgende Regeln:
    • Hunde dürfen nicht ins Wasser gestoßen, gezogen oder geworfen werden.
    • Hunde sollten langsam an das kalte Wasser gewöhnt werden.
    • Hunde sollten nicht mit vollem Magen ins Wasser.
    • Es sollte auf ausreichende Erholungszeiten für die Hunde geachtet werden.
    • Nach dem Schwimmen sollte der Hund abgetrocknet werden.
  • Außerhalb der Becken ist das freie Spielen der Hunde untersagt.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass es außerhalb der Becken für Hunde und Begleitpersonen rutschig sein kann. Das Verhalten ist darauf anzupassen.
  • Bei Rangeleien, Beißereien und ähnlichen Auseinandersetzungen unter den Hunden haben die Begleitpersonen die Tiere unverzüglich zu trennen.
  • Hundekot ist unverzüglich zu entfernen, Kotbeutel sind durch die Begleitperson mitzubringen.
  • Nur Hunde dürfen am Hunde-Badetag in die Becken. Begleitpersonen ist das Betreten der Schwimmerbecken nicht gestattet.

§6 Geltung der Haus- und Badeordnung

Soweit sich aus der Hunde-Badeordnung nichts anderes ergibt, gelten im Übrigen die Regelungen der Haus- und Badeordnung des Terrassenschwimmbades.

§7 Ausschluss vom Hunde-Badetag

Begleitpersonen und deren Hunde, die gegen die Hunde-Badeordnung sowie die ergänzende geltende Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

§8 Haftungsausschluss

  • (1) Der Betreiber haftet nicht für Schäden der Hunde und der Begleitpersonen. Die Teilnahme am Hunde-Badetag erfolgt auf eigene Gefahr.
  • (2) Der Haftungsausschluss nach § 8 (1) gilt nicht für die Haftung des Betreibers wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und/oder für die Haftung des Betreibers wegen Schäden der Begleitperson aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

§9 Inkrafttreten

Die Hunde-Badeordnung gilt für diesen Tag.