Denkmalschutz, Sanierungsgebiete und Welterbe
Die Website des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (bayern.de) informiert umfassen zu den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden, Ensembles und Bodendenkmälern.
Nutzen Sie auch die Sprechtagstermine mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD):
- 23. Januar 2025
- 25. Februar 2025
- 27. März 2025
- 29. April 2025
- 27. Mai 2025
- 26. Juni 2025
- 31. Juli 2025
- 18. September 2025
- 20. November 2025
- 11. Dezember 2025
Eine Auflistung aller Denkmäler in Bad Kissingen können Sie über die Datenbank DenkmalAtlas 2.0 (bayern.de) abrufen.
Erfahren Sie auf UNESCO Welterbe - Stadt Bad Kissingen. Great Spa Towns of Europe. mehr über Bad Kissingens Anteil an dieser transnationalen, seriellen Welterbestätte.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ein Objekt im Bad Kissinger Sanierungsgebiet besitzen, finden weiterführende Informationen dazu hier: www.badkissingen.de/sanierungsgebiete.
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis dieses Formular
Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis, 606 KBInformationen zu Fördergebern im Bereich Denkmalschutz
Über die Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) (= das städtische Sachgebiet Techn. Bauaufsicht und Denkmalschutz) können Sie Förderung beim Bezirk und beim Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz (BLfD) beantragen:
- www.bezirk-unterfranken.de/informationen/download/4194.Download---Kulturarbeit-und-Heimatpflege.html
- www.blfd.bayern.de/information-service/foerderung/zuschuesse-steuer/index.html
Förderung über die Landesstiftung wird unabhängig von der UDB beantragt:
Beim Landesamt für Denkmalschutz können Sie sich auch über das Thema Steuervergünstigungen informieren. Diese Verfahren laufen direkt beim BLfD, die Stadt als UDB ist nicht beteiligt.