Kommunales Förderprogramm - Revitalisierung in den Altorten
Mit der Bekanntmachung der Förderrichtlinie am 12. November 2021 wurden neue Impulse für die Stärkung der Wohn- und Lebensqualität in den Altorten gesetzt. Der Stadtrat der Stadt Bad Kissingen hat das "Kommunale Förderprogramm der Stadt Bad Kissingen zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Revitalisierung in den erweiterten Altortbereichen der einzelnen Stadtteile" beschlossen.

Während sich das bereits bestehende kommunale Förderprogramm der Stadt Bad Kissingen auf die Durchführung privater Baumaßnahmen in der Altstadt mit Erweiterungsgebiet bezieht, wurde nun ein Instrument geschaffen, um die Wohn- und Lebensqualität in den erweiterten Altortbereichen zu stärken und Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Investorinnen und Investoren finanziell und beratend zu unterstützen. In erster Linie sollen leerstehende Gebäude revitalisiert und die umgebenden Freiflächen aufgewertet werden.

Wo befindet sich der Geltungsbereich?
Der Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms umfasst alle erweiterten Altortbereiche. Dazu zählen:
- Albertshausen
- Arnshausen
- Garitz
- Hausen
- Kleinbrach
- Poppenroth
- Reiterswiesen
- Winkels
Es wurden spezifische Geltungsbereiche innerhalb der Altorte festgelegt. Die können Sie den Anlagen 1 und 2 in dieser Förderrichtlinie entnehmen:

Was wird gefördert?
Die Stadt Bad Kissingen fördert den Umbau, den Ausbau, die Erweiterung, die Sanierung leerstehender Gebäude und gegebenenfalls einen erforderlichen Abbruch alter Gebäudesubstanz, sofern dort anschließend wieder ein Neubau eines Wohn- oder Gewerbegebäudes erfolgt. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit eine Förderung zustande kommen kann, müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Das Anwesen muss...
- mindestens 1 Jahr leer stehen.
- mindestens 50 Jahre alt sein.
- im Fördergebiet liegen.
Weitere Voraussetzungen sind der Förderrichtlinie „Kommunales Förderprogramm der Stadt Bad Kissingen zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Revitalisierung in den erweiterten Altortbereichen der einzelnen Stadtteile“ zu entnehmen. Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Investitionskosten gewährt. Neben dem allgemeinen Fördersatz ist ein Kinderzuschlag anwendbar. Die maximale Förderung ist auf 10.000 Euro (inklusive Kinderbonus) je Einzelobjekt (bzw. Grundstück, wirtschaftliche Einheit) begrenzt. Dabei muss mindestens eine Investitionssumme von 20.000 Euro (brutto) erreicht werden. Besteht ein zusätzliches Beratungsangebot?
Die Bauberatung stellt ein zusätzliches und kostenloses Angebot dar. Die Stadt Bad Kissingen bietet einen externen Bausachverstand durch einen beauftragten Architekten an. Er steht der Bauherrin oder dem Bauherrn im Vorfeld für grundsätzliche Ausrichtungen, Abwägungsprozesse und Planungshilfen zur Verfügung. Die Aufgabe besteht zudem darin, städtebauliche, architektonische oder denkmalpflegerische Gedanken, Ansätze und Ziele ins Gespräch zu bringen.
Für die Beratung stehen ein Vor-Ort-Termin und bis zu drei Architektenstunden zur Verfügung.
Rathausplatz 4
97688 Bad Kissingen