Werden städtebauliche oder funktionale Mängel im Rahmen eines Berichts, den sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen nachgewiesen, kann auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden. Ziel ist es, diese Mängel durch Aufwertung oder Umgestaltung zu beheben.
Mit der Bekanntmachung der beiden Sanierungsgebiete "Altstadt" und "Erweiterungsgebiet der Altstadt" werden neue Impulse für die Entwicklung der Innenstadt von Bad Kissingen gesetzt.