Förderung privater Vorhaben
Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Werden städtebauliche oder funktionale Mängel im Rahmen eines Berichts, den sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen nachgewiesen, kann auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden. Ziel ist es, diese Mängel durch Aufwertung oder Umgestaltung zu beheben.
Eigentümer in diesem Gebiet können unter gewissen Voraussetzungen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, wenn Sie an ihrem Gebäude Sanierungsmaßnahmen vornehmen wollen. Neben der Option der steuerlichen Abschreibung gibt es auch das kommunale Förderprogramm.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den Abläufen finden Sie im
Wichtig: die Baumaßnahmen dürfen nicht schon begonnen worden sein. Eine Abstimmung mit der Stadt ist vorab nötig. Ein erfahrener Architekt in Sanierung wird für die beiden Sanierungsgebiete dem Eigentümer für eine kostenlose Erstberatung zur Seite stehen. Der Erhalt und die Aufwertung des Stadtbildes und dessen Funktionalität ist für die Sicherung und Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität – auch über die Altstadtgrenzen hinaus – unabdingbar.
Rathausplatz 4
97688 Bad Kissingen