Städtische Musikschule Bad Kissingen

Musikschulgebühren

Hier finden Sie die Gebührentarife der Städtischen Musikschule Bad Kissingen. Wir bieten je nach Instrument Einzel- und Gruppenunterricht an. 

Gebührensatzung aktuell Stand Sep.23 Gebührensatzung aktuell Stand Sep.23, 168 KB


Stand: September 2023

Abbuchungen erfolgen vierteljährlich: 15.11., 15.01., 15.04., 15.07.
Das Schuljahr läuft vom 01.09. bis 31.08. des darauffolgenden Jahres.


§ 4 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Bad Kissingen

1. Eine Ermäßigung wird auf Antrag gewährt als

a) Sozialermäßigung (Abs. 2)
b) Ermäßigung für die Mitgliedschaft im Hauptorchester des Jugendmusikkorps der Stadt Bad Kissingen (Abs. 3)
c) Familienermäßigung (Abs. 4)
d) Ermäßigung für Mehrfachbelegung (Abs. 5)

2. Sozialermäßigung wird für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Sie beträgt 50 % der Gebühren nach § 5 der Musikschulgebührensatzung der Stadt Bad Kissingen.

3. Bei Mitgliedschaft im Hauptorchester des Jugendmusikkorps wird eine Ermäßigung von 35 % auf die Unterrichtsgebühren nach § 5 gewährt. Die Mitgliedschaft im Hauptorchester wird durch den Musikschulleiter bestimmt. Die Ermäßigung wird einmalig nur auf das Instrument im Hauptfach gewährt, das die Mitgliedschaft im Hauptorchester des Jugendmusikkorps begründet.

4. Familienermäßigung wird gewährt für

a) das zweite Kind in Höhe von 25 %
b) ab dem dritten Kind in Höhe von 50 %
Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alter der Kinder.

Kinder im Sinne dieser Gebührensatzung sind Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Ihnen sind Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gleichgestellt.

5. Bei Unterricht in mehreren gebührenpflichtigen Fächern (Ensemble-, Ergänzungs- und Einzelfächer) wird auf jedes weitere gebührenpflichtige Fach eine Ermäßigung in Höhe von 25 % gewährt, wobei diese Ermäßigung auf das jeweils tariflich niedriger bewertete Fach bezogen wird.

6. Wenn mehrere Ermäßigungstatbestände vorliegen, addieren sich diese Ermäßigungssätze auf maximal 50 % der Jahresgebühren. 

7. Die Berechnung nach Abs. 1 bis 6 erfolgt nach dem jeweiligen Anmeldungsstand auch während des Schuljahres.


Die vollständige Gebührensatzung der Städtischen Musikschule erhalten Sie hier:

Satzung Gebührentarife 2023 Satzung Gebührentarife 2023, 627 KB


Die Anmeldeformulare für das aktuelle Schuljahr finden Sie hier:

Anmeldung für ein Instrument: 

Anmeldung Instrumentalunterricht Schuljahr 2023/2024 Anmeldung Instrumentalunterricht Schuljahr 2023/2024, 1138 KB

Anmeldung für Musikalische Früherziehung: 

Anmeldung Schuljahr 2024/2025 Musikgarten & Musikalische Früherziehung Anmeldung Schuljahr 2024/2025 Musikgarten & Musikalische Früherziehung, 476 KB
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