Was Sie über Kuren wissen sollten
Ob Diabetes, Herz-Kreislauf-Probleme, Rheumabeschwerden oder Erschöpfungserscheinungen – die Gründe für eine Kur in Bad Kissingen können sehr unterschiedlich sein.
Wir helfen Ihnen dabei, sich zu erholen und neue Kraft zu tanken. Beim Beantragen eines Kuraufenthalts müssen jedoch einige Anforderungen sowie rechtliche Grundlagen beachtet werden: Wann hat man eigentlich Anspruch? Wie beantragt man sie? Und wer übernimmt die Kosten für Ihre Kur in Bad Kissingen?Allgemeine Informationen zu Ihrem Kuraufenthalt
Um Sie vollumfänglich über die Grundlagen und Voraussetzungen einer Kur zu informieren, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Sollten Sie dennoch Fragen haben, zögern Sie nicht unser Gesundheitslotsen Team zu kontaktieren. Dieser persönliche Service ist für Sie kostenlos.
Was ist der Unterschied zwischen Reha und Kur?
Obwohl die Begriffe gerne synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen beiden Maßnahmen. Eine Kur ist eine Präventivmaßnahme, die in erster Linie der Vorsorge sowie dem Erhalt der persönlichen Gesundheit dient. Kuren setzen beim gesunden Menschen an und dienen dazu, eine geschwächte Gesundheit wieder zu stärken und die eigenen Ressourcen für einen gesunden Lebensstil zu erweitern. Im Grunde kann eine Kur als eine Art Urlaub für die Gesundheit angesehen werden.
Eine Reha (kurz für „Rehabilitation“) hingegen dient vordergründig der Wiederherstellung der Gesundheit, beispielsweise nach Unfällen oder schweren Erkrankungen wie Herzinfarkten oder Schlaganfällen. Der Aufenthalt in Reha-Kliniken bleibt prinzipiell Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen sowie körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen vorbehalten und soll vermeiden, dass sich die vorhandenen Beschwerden verschlimmern. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist es, eine Arbeitsunfähigkeit, Behinderung oder gar Pflegebedürftigkeit abzuwenden.
Was sind die Gründe für eine Kur in Bad Kissingen?
Wie eingangs beschrieben können die Gründe für eine Kur unterschiedlich sein. Indikationen oder Diagnosen, die zu einem Kuraufenthalt berechtigen, sind beispielsweise:
- Ein prinzipielles Erkrankungsrisiko
- Chronischer Stress
- Schlafstörungen
- Angstgefühle
- Depressive Verstimmungen
- Rückenschmerzen
- Kopfschmerzen
- Unter- oder Überernährung
- Funktionelle Magen-Darm-Probleme
Handelt es sich hingegen um Krankheiten wie Bandscheibenvorfälle, Herzinfarkte, Asthma oder Krebserkrankungen, so wird der behandelnde Arzt in der Regel eher zu einer Reha-Maßnahme als zu einer Kur raten. Letztendlich entscheidet jedoch der Kostenträger über die Notwendigkeit bzw. Bewilligung eines Reha- oder Kurantrags.
Die unterschiedlichen Kur-Arten
Kur ist nicht gleich Kur – denn auch hier gibt es bestimmte Abstufungen. Unterschieden wird zwischen ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen. Eine ambulante Vorsorgekur wird in aller Regel an einem anerkannten Kurort gemacht, den der Patient selbstständig auswählen darf. Anerkannte Kurorte wie Bad Kissingen zeichnen sich durch das Vorkommen natürlicher Heilmittel aus. Bad Kissingen besitzt beispielsweise seine berühmten Heilquellen, den Gradierbau und generell gute klimatische Bedingungen.
Eine stationäre Vorsorgekur kommt hingegen dann infrage, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Patient körperlich beeinträchtigt, in seinen Fähigkeiten stark eingeschränkt oder auf eine umfassende medizinische Betreuung angewiesen ist.
Rechtliche Grundlagen einer Kur
Wollen Sie eine Kur beantragen, so ergeben sich daraus einige Fragen bezüglich der nötigen rechtlichen Voraussetzungen und Ihrer persönlichen Ansprüche.
Wann steht mir eine Kur zu?
Grundsätzlich gilt: Krankenkassen genehmigen eine Kur- oder Reha-Maßnahme, sofern diese aus medizinischer Sicht notwendig erscheint. Zum Nachweis dieser Notwendigkeit muss Ihnen Ihr behandelnder Arzt beziehungsweise Facharzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Außerdem muss der bescheinigende Arzt Ihnen bereits alle Medikamente, Therapien sowie weitere Behandlungsmöglichkeiten verordnet haben. Ambulante Vorsorge-Kuren können alle drei Jahre in Anspruch genommen werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Diese attraktive Maßnahme zur Verbesserung Ihrer Gesundheit steht allen Menschen, auch denjenigen die nicht mehr im Berufsleben stehen zur Verfügung.
Wie beantrage ich eine Kur?
In der Regel wird ein Kuraufenthalt bei der eigenen Krankenkasse beantragt. Ihr Arzt kennt Ihre Krankheitsgeschichte genau und kann Sie unterstützen. Gemeinsam legen Sie die Ziele der Kur und deren Schwerpunkt der Behandlung fest und stellen den Kurantrag.
Der Badearzt vor Ort wird dann mit Ihnen den für Sie passenden Behandlungsplan festlegen. Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare.
Wer bezahlt meine Kur?
Wie oben erwähnt können unterschiedliche Stellen als Kostenträger fungieren. Stationäre dreiwöchige Kuren werden von der Krankenkasse oder zuständigen Versicherung alle vier Jahre bezahlt. Die Eigenbeteiligung beträgt lediglich 10 Euro pro Tag. Ambulante Präventionskuren sind alle drei Jahre möglich. Hierbei werden 90 % der Kurmittel sowie 100 % der Kurarztkosten übernommen. Abhängig von der Versicherung sind auch weitere Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung möglich.
Mein Antrag wurde abgelehnt – was nun?
Ablehnungen von Kuranträgen sind keine Seltenheit. Sollten Sie in diese Situation kommen, so steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, innerhalb der angegeben Frist (in der Regel 4 Wochen) zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt Widerspruch einzulegen und ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung anzufordern. Häufig lohnt sich dieser Widerspruch und führt zu der gewünschten und benötigten Kurmaßnahme.
Die ambulante Vorsorgemaßnahme bzw. Badekur ist seit Sommer 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Versicherte haben demnach einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Hausärzte dürfen wieder ambulante Vorsorgeleistungen verschreiben, die zu einem großen Teil von der Krankenkasse übernommen werden.
Erfolgreich eine Kur beantragen und umfänglich in Bad Kissingen erholen - der Standort für Ihre Gesundheit
Bad Kissingen zählt aus vielen Gründen zu den beliebtesten Kurorten Deutschlands. Seien es die Heilquellen und -brunnen mit ihren wohltuenden Wirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit, die Vielzahl an charmanten Unterkünften oder das umfangreiche, individuelle Gesundheits- und Wellnessangebot: In Bad Kissingen erwartet Sie eine große Auswahl an Behandlungen und Wohlfühlmomenten, zugeschnitten auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse.
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