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Welche Kurarten gibt es?

Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten (Kur oder Reha) und finden Sie die passende Leistung.

Grundsätzlich wird bei einer Kur zwischen Vorsorge und Rehabilitation (kurz: Reha) unterschieden. In deutschen Heilbädern und Kurorten wie Bad Kissingen gibt es verschiedene Möglichkeiten und Kurarten sowohl für Versicherte der gesetzlichen als auch der privaten Versicherungen.

Ambulante Vorsorgeleistungen / Vorsorgekur / Ambulante (Bade-) Kur / Offene Badekur

Eine ambulante Kur dient vor allem der Vorsorge und der Erhaltung Ihrer Gesundheit. Derartige Vorsorgeleistungen sind möglich, wenn eine ambulante Maßnahmen vor Ort nicht mehr ausreichend oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Eine Vorsorgekur oder offene Badekur wird in einem anerkannten Kurort durchgeführt, den Sie als Gast selbstständig auswählen können. Bad Kissingen ist beispielsweise mit seinen berühmten Heilquellen sowie dem Gradierbau und generell guten klimatischen Bedingungen, der ideale Ort für Ihre ambulante Vorsorgeleistung und Badekur. 

Anspruch auf ambulante Vorsorgekuren haben Personen, bei denen die Schwächung der Gesundheit in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen würde.

Der Antrag wird vom Versicherten gemeinsam mit dem behandelnden Arzt bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingereicht. Die Dauer einer Vorsorgekur beträgt maximal drei Wochen und der Antrag darauf kann alle drei Jahre gestellt werden. Die GKV übernimmt 100% der Kurarzt-Kosten bzw. 90% der Kurmittel. Unterkunft und Verpflegung werden vom Versicherten selbst gewählt und gezahlt. Abhängig von der Versicherung sind auch weitere Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung möglich.

Als Sonderform der ambulanten Badekur gibt es die sogenannte Kompaktkur. Die Unterschiede liegen vor allem in einer höheren Therapiedichte sowie befundorientierter und individueller Behandlung. 

(Teil-) stationäre Vorsorgeleistungen / Kur

Eine stationäre bzw. teilstationäre Kur kommt dann infrage, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen – Beispielsweise, wenn der Patient körperlich beeinträchtigt, in seinen Fähigkeiten stark eingeschränkt oder auf eine umfassende medizinische Betreuung angewiesen ist. Stationäre Vorsorgeleistungen finden häufig in medizinischen Einrichtungen wie z.B. in einer Kurklinik oder einem Kurort statt. Inkludiert sind in der Regel Unterkunft und Verpflegung und es steht Ihnen geschultes Personal zur Seite.

Die Antragstellung läuft wie bei der ambulanten Kur ab. Das heißt, Versicherter und Arzt füllen ihn gemeinsam aus und leiten ihn an die jeweilige Versicherung weiter.

Dauer und Kosten sind ebenfalls deckungsgleich. Die stationäre Kur dauert maximal drei Wochen und ist alle vier Jahre möglich. Ihre Versicherung übernimmt sämtliche Kosten für Kurarzt und -mittel. Unterkunft sowie Verpflegung werden vom Gast selbst bezahlt.

Stationäre Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung

Bei der stationären Rehabilitation bzw. Anschlussheilbehandlung werden Patienten in einer Einrichtung behandelt und wohnen dort während der gesamten Kurdauer. Die Versorgung findet rund um die Uhr statt. Das Ziel ist, dass Patienten im Alltagsleben wieder so gut wie möglich zurechtkommen und ihre Leistungsfähigkeit wiederhergestellt wird. Der Zustand der Patienten soll durch rehabilitations-medizinische Versorgung wiederhergestellt, verbessert oder vor einer Verschlechterung bewahrt werden. Anspruch auf eine stationäre Reha haben Menschen, bei denen die Erwerbsfähigkeit wegen einer Krankheit und/oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Den Antrag für die stationäre Reha müssen Arzt und Patient gemeinsam ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen. Da eine Anschlussheilbehandlung in der Regel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geplant wird, stellt der Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses den Antrag. 

Für Rentner, Schüler, Studenten, Kinder und Hausfrauen gehen die Anträge für die stationäre Reha sowie die Anschlussheilbehandlung an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Arbeitnehmer, Angestellte sowie Bezieher von Erwerbsminderungsrenten müssen den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einreichen.

Die Dauer beträgt je nach Indikation in der Regel 21 Tage und ist alle vier Jahre erneut möglich. Bei gesetzlich Versicherten ist lediglich eine Eigenbeteiligung von 10 € pro Tag  gesetzliche Zuzahlung zu entrichten.