Kur beantragen – so funktioniert's
Sie haben das Ziel Krankheiten vorzubeugen, sich vom Stress zu erholen oder Beschwerden zu lindern? Dann sollten Sie eine Kur für Ihre Gesundheit beantragen.
Wann Sie eine Vorsorgekur oder Reha beantragen können, wie und wo Sie einen Kurantrag stellen, klären wir im Folgenden.
Kur beantragen: in 5 Schritten erklärt
Das Beantragen einer Kur läuft in der Regel in einer bestimmten Reihenfolge ab. Allgemein gilt: Die medizinischen Möglichkeiten am Wohnort müssen ausgeschöpft sein und eine entsprechende Bestätigung ist vom antragstellenden Arzt auszustellen.
Schritt 1: Die Vorbereitungen
Was Sie brauchen, um eine Kur beantragen zu können:
- Einen Termin bei Ihrem Haus- oder Facharzt
- Das Formular / den Antrag für eine Kur von Ihrer Krankenkasse
Teilweise stellen Ärzte die Anträge für eine Vorsorgekur oder Reha, falls nicht, können Sie diese ganz einfach bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Schritt 2: Das Gespräch mit Ihrem Arzt
Hier besprechen Sie Ihr Anliegen, also den Grund für das Beantragen der Kur, mit Ihrem Arzt. Es wird geklärt, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist und ob eine Vorsorge oder Reha infrage kommt. Ihr Arzt kennt die genauen Voraussetzungen für eine Kur und kann durch das Gespräch entsprechend Aufschluss geben.
Schritt 3: Den Kurantrag ausfüllen
Den Kurantrag können Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt ausfüllen. Ihr Arzt legt hierbei den Schwerpunkt und die Ziele für die Behandlung fest und entscheidet, welche Therapien und Heilmittel für Ihre Genesung nötig sind. Dabei empfiehlt er Ihnen auch, welche Art der Kur Sie am besten beantragen sollten.
Unterschieden wird zwischen Vorsorgekuren und Rehabilitationskuren. In den Bereich der Vorsorge fallen ambulante Vorsorgeleistungen, (teil)stationäre Vorsorgeleistungen sowie medizinische Vorsorge für Mütter und Väter. Zu einer Reha-Kur gehören (teil)stationäre Rehabilitationen, medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter sowie die stationäre Anschlussheilbehandlung. Bei Letzterer wird jedoch vom Krankenhaus festgestellt, ob sie notwendig ist. Auch das Beantragen erfolgt durch den Sozialdienst des Krankenhauses.
Dem Antrag wird eine umfassende Begründung der medizinischen Notwendigkeit beigelegt. Außerdem sollten Sie als Patient deutlich machen, welche Einschränkungen Sie im Alltag haben bzw. welchen Einschränkungen Sie durch das Beantragen vorbeugen möchten.
Schritt 4: Kurantrag an Ihre Krankenkasse senden
Das fertig ausgefüllte Formular inklusive Bestätigung Ihres Arztes sowie Ihren persönlichen Ausführungen können Sie nun bei Ihrer Krankenkasse (beispielsweise AOK, Barmer und Co.) einreichen. Hier wird Ihr Antrag geprüft. Dafür kann die Krankenkasse den MDK (= Medizinischen Dienst der Krankenkasse) hinzuziehen. Der MDK kann Sie zur genaueren Prüfung Ihres Antrags gegebenenfalls zu einem weiteren Arzt verweisen.
Schritt 5: Kur antreten oder Widerspruch einlegenJe nachdem, ob die Versicherung Ihren Antrag genehmigt oder abgelehnt hat, entscheidet sich das weitere Vorgehen:
- Bei Bewilligung des Antrags können Sie Ihren Kuraufenthalt zeitnah antreten. Buchen Sie hier Ihre Eingangsuntersuchung online, informieren Sie sich über eine mögliche Unterkunft sowie über Gesundheitsangebote und Gesundheitsdienstleister in Deutschlands bekanntestem Kurort, Bad Kissingen.
- Bei Ablehnung des Antrags haben Sie in den meisten Fällen einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Sie können gemeinsam mit Ihrem Arzt noch einmal Stellung dazu beziehen und die Notwendigkeit erneut begründen.
Schritt für Schritt zur Kur in Bad Kissingen:
Häufige FragenWer hat Anspruch auf eine Kur?
Eine Kur kann jeder beantragen, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Vom überlasteten Studenten oder Arbeitnehmer bis zu Hausfrauen und Rentnern, die mit Arthrose oder ähnlichen Beschwerden zu kämpfen haben. Dabei muss keine schwere Erkrankung vorliegen, um Zuschüsse für eine solche Vorsorgekur zu erhalten. Wichtig ist, dass die medizinischen Möglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sein müssen. Der Antrag wird meist genehmigt, wenn die Arbeitsfähigkeit durch geistige oder körperliche Beschwerden gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist.
Wie oft habe ich Anspruch auf eine Kur?
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie alle drei Jahre Anspruch auf eine Vorsorgekur oder Rehabilitation. Sollten Sie aus medizinischen Gründen bereits vor Ablauf der Dreijahresfrist eine weitere Vorsorge oder Reha benötigen, können Sie diese auch früher beantragen.
Wie lange dauert es, bis eine Kur genehmigt ist?
Nach dem Beantragen dauert es in der Regel bis zu drei Wochen, bis Ihr Antrag bewilligt ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Frist nur gilt, wenn Sie alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Wer beantragt eine Kur?
Eine Vorsorgekur wird häufig von jenen beantragt, die Ruhe und Entspannung benötigen, etwas für ihre Gesundheit oder Fitness tun möchten, sich vom Alltagsstress erholen möchten oder potenziellen Krankheiten vorbeugen möchten. Akute Erkrankungen, bspw. bei Gelenk- oder Herzproblemen, können hingegen durch eine Reha behandelt werden.
Wo kann man eine Kur beantragen?
Für das Beantragen einer Vorsorgekur oder Reha können Sie die Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Gemeinsam mit Ihrem Arzt füllen Sie den Antrag aus und legen fest, welche Therapien bzw. Heilmittel nötig sind. Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie anschließend an Ihre Krankenkasse zurück.
Wie beantrage ich eine Kur?
Beim Beantragen einer Kur können Sie folgende 5 Schritte absolvieren:
- Arzttermin vereinbaren und Antragsunterlagen bei der Krankenkasse anfordern
- Maßnahmen und Ziele der Kur mit dem Hausarzt besprechen
- Unterlagen mit Ihrem Arzt ausfüllen
- Antrag an die Krankenkasse schicken
- Reha/Vorsorgekur antreten oder bei Ablehnung Widerspruch einlegen
Wie erhalte ich weitere Informationen zu Kuren in Bayern?
Weitere Informationen sowie kostenlose Broschüren zu Bayerns Heilbädern und Kurorten erhalten sie unter www.gesundes-bayern.de.