Der Weg zur Kur in Bad Kissingen
Sie möchten eine Kur machen? Sie wissen aber nicht genau, wo sie anfangen sollen? In den nächsten Schritten erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen und wer Ihre Ansprechpartner sind.
![]() | 1. Antrag Gemeinsam mit dem Arzt wird der Antrag ausgefüllt und dem zuständigen Kostenträger des Patienten (Kranken-/Rentenversicherung, Beihilfestelle) übermittelt. Dem Antrag ist als Anlage eine umfassende Begründung der medizinischen Notwendigkeit durch den Arzt beizulegen. |
![]() | 2. Prüfung Es folgt die Überprüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt. |
![]() | 3. Genehmigung Die anschließende Genehmigung der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle.
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![]() | 4. Ablehnung Bei einer Ablehnung des Antrages kann – am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht. |
Außerhalb ambulanter Vorsorgemaßnahmen haben gesetzlich Versicherte im Krankheitsfall Anspruch auf Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien. Diese ausschließlich nicht kurortspezifischen Heilmittel kann ein Vertragsarzt am Kurort, bei Vorliegen eines Überweisungsscheines, verordnen. Der behandelnde Arzt am Wohnort stellt hierzu eine Heilmittelverordnung mit dem Vermerk „am Urlaubsort“ aus.
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt der Kostenträger eine Vertragseinrichtung.
Weitere Informationen sowie kostenlose Broschüren zu Bayerns Heilbädern und Kurorten erhalten sie unter www.gesundes-bayern.de.
![]() | Bei Fragen und für weitere Informationen: Bayerischer Heilbäder-Verband e. V. | ![]() |