Reha in Bad Kissingen – die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit
Wichtige Informationen zur Rehabilitation
Bevor Sie einen Klinikaufenthalt in Bad Kissingen planen, gibt es einiges zum Thema zu wissen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte, damit Sie sich im Vorfeld gut informieren können.
Was ist eine Reha?
Die Bezeichnung steht kurz für „Rehabilitation“ und bedeutet die Wiederherstellung der körperlichen und/oder geistigen Gesundheit nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit, aber auch nach einer Operation oder einem Trauma. Durch eine Rehamaßnahme soll die Verschlechterung des Gesundheitszustands – und damit am Ende eine Arbeitsunfähigkeit, Behinderung oder sogar Pflegebedürftigkeit – verhindert werden. Im Idealfall sollen Patienten ihre Selbstständigkeit zurückerlangen oder vorhandene Einschränkungen des Körpers – zum Beispiel in der Bewegungsfreiheit – überwinden.
Welche Arten von Reha gibt es?
Es werden verschiedene Arten von Rehabilitation angeboten, die auf die jeweiligen Bedürfnisse der Patienten angepasst sind. Grundsätzlich unterscheiden sich die Maßnahmen in ambulante und stationäre. Während Patienten bei der stationären Rehabilitation für die gesamte Dauer der Behandlung in der Klinik bleiben, kommen sie bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen nur für die Zeit der Therapien in die Klinik.
Außerdem gibt es verschiedene Arten von Reha, die ihren Fokus je nach Erkrankung auf unterschiedliche Bereiche setzen. In Bad Kissingen finden Sie mehrere Einrichtungen mit folgenden Schwerpunkten:
- Reha für Herz und Kreislauf, Rheuma und in der Orthopädie
- Reha in der Neurologie, Psychosomatik und Onkologie
- geriatrische Rehabilitation
Bad Kissingen ist nicht umsonst einer der bekanntesten Kurorte in ganz Deutschland – wir sind auf Gesundheit und Wellness spezialisiert und bieten eine große Auswahl an Einrichtungen für Ihre Bedürfnisse. In Bad Kissingen finden Sie bestimmt eine geeignete Klinik für Ihre Reha.
Welche Gründe gibt es für eine Reha in Bad Kissingen?
Im Gegensatz zu einer Kur, die eine Präventivmaßnahme darstellt, wird eine Rehabilitation dazu genutzt, die Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls auf die körperliche beziehungsweise geistige Gesundheit eines Patienten zu mildern oder ganz zu vermeiden. Die Rehabilitation hat also immer einen spezifischen Anlass. Rehamaßnahmen können beispielsweise nach folgenden Erkrankungen erforderlich sein:
- neurologische Erkrankungen, wie zum Beispiel ein Schlaganfall
- akute Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems, wie zum Beispiel ein Herzinfarkt
- Verletzungen durch einen Unfall
- Operationen, zum Beispiel ein Hüftgelenkersatz
- Krebs
Außer diesen Fällen können auch chronische Krankheiten wie Diabetes oder Lungenerkrankungen eine Rehamaßnahme notwendig machen. Generell gilt: Wenn ambulante Therapien und Heilmittel nicht ausreichend sind, um die Gesundheit wiederherzustellen, kann ein Arzt eine Rehamaßnahme empfehlen – allerdings nur alle vier Jahre.
Wie lange dauert eine Rehabilitation?
Eine ambulante Rehamaßnahme dauert längstens bis zu zwanzig Behandlungstage, bei einer stationären Rehabilitation bleibt man in der Regel drei Wochen lang in der Klinik.
Rechtliche Grundlagen
Bevor Sie eine Reha in einem Zentrum oder einer Klinik in Bad Kissingen beantragen, ergeben sich häufig Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen und zur Kostenübernahme.
Wer trägt die Kosten für eine Rehamaßnahme?
Es gibt keinen generellen Kostenträger für Aufenthalte in Rehakliniken in Bad Kissingen; jeder Fall wird einzeln betrachtet und der Grund für die Maßnahme bestimmt den Träger. Dies kann beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) sein, auch die Rentenversicherung (RV) oder das Sozialamt kommen als Kostenträger infrage. In Ausnahmefällen leistet auch die Haftpflichtversicherung. Alle Rehamaßnahmen haben in der Regel eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um an einer Rehabilitation in Bad Kissingen teilnehmen zu können, muss ein ärztlicher Befundbericht vorliegen, der die Maßnahme begründet. Vor allem, wenn die bestehende Erkrankung die sogenannte Teilhabe (also die Einbindung in Beruf und Gesellschaft) gefährdet, wird typischerweise ein solcher Befundbericht ausgestellt.
Außerdem muss der Antrag auf Kostenübernahme an den Kostenträger gestellt werden – der Träger entscheidet dann über die Notwendigkeit und entsprechend die Bewilligung eines Rehaantrags.
Genießen Sie Ihre Reha in Bad Kissingen
Der malerische Kurort Bad Kissingen zwischen Fränkischer Saale und Rhön bietet viele Einrichtungen zur Kur und Reha. Doch auch das besondere Heilwasser der Therme, die umfangreichen Wellness- und Gesundheitsangebote des bayrischen Staatsbades sowie die herrliche Landschaft Unterfrankens laden zum Entdecken ein. Damit Sie sich nicht nur auskurieren, sondern Ihren Aufenthalt in Bad Kissingen mit Leib und Seele genießen können.