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Informationen rund um den Schulbesuch

Schulen

Die Stadt Bad Kissingen ist Sachaufwandsträger für zwei Grundschulen und eine Mittelschule. Sie ist sowohl für die Ausstattung und den Unterhalt der Schulgebäude, als auch für den erforderlichen Sachaufwand, wie z.B. Lehr- und Lernmittel zuständig.

Bei Fragen zum Unterricht, zur Schulpädagogik und für fach- und schulpsychologische Beratungen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Schulleitung oder an das Staatliche Schulamt Bad Kissingen.

Für noch offene Fragen zum Schulbesuch:
Maxstraße 18, OG rechts
97688  Bad Kissingen
T +49 (0) 971 807-1400; -1401 und -1402
F +49 (0) 971 807-1409

schulen-kita@stadt.badkissingen.de

Für die Pflichtschulen (Grund- und Mittelschulen) in Bayern wird ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel festgelegt. Die in diesem Sprengel wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser Schule verpflichtet.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule bzw. Mittelschule gestattet werden.

Laut § 2 der Schulbeförderungsverordnung (SchBefV) besteht eine kostenlose Beförderungspflicht zur nächstgelegenen Schule, d.h. einer Sprengelschule oder einer zugewiesenen Schule.

Jugendsozialarbeit (JaS) an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.

Die Anton-Kliegl-Mittelschule bietet als einzige Schule im Landkreis Bad Kissingen seit dem Schuljahr 2002/2003 eine Praxisklasse an.