Informationen rund um den Schulbesuch


Schulsprengel-zugeschnitten

Schulpflicht

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig:

  • die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden,
  • die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben,
  • deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht nach BayEUG Art. 37 (2) verschoben haben oder
  • die bereits einmal nach BayEUG Art. 37 (2) oder (4) von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

Siehe auch: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Zweiter Teil, Abschnitt IV, Art. 37 (1).

Vorzeitige Einschulung
Kinder, bei denen zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie bis zum Stichtag 30. September das notwendige Alter noch nicht erreicht haben, können auf Antrag gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayEUG vorzeitig eingeschult werden.

Schulanmeldung

Anfang des Jahres verschickt die zuständige Schule direkt an die Eltern der neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler ein Informations-Schreiben mit den erforderlichen Anmeldeunterlagen.

Es ist kein persönliches Erscheinen zur Schulanmeldung nötig.
Nach der schriftlichen Anmeldung wird zu einem Elternabend eingeladen, an dem offene Fragen geklärt werden können. 
Schulpflichtige Kinder müssen somit zuerst bei der für sie zuständigen Sprengelschule angemeldet werden.
Sollten Sie keine Einladung erhalten, bitte bei der Schule direkt nachfragen. 


Erziehungsberechtigte, die die Anmeldung eines Schulpflichtigen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 119 (1) mit einer Geldbuße belegt werden.

SchulsprengelFür die Pflichtschulen (Grund- und Mittelschulen) in Bayern wird ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel festgelegt. Die in diesem Sprengel wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser Schule verpflichtet.

Die Schulsprengel sind über den Bayernatlas einsehbar.

Mittelschulverbund

Für die Weiterentwicklung der Mittelschulen wurde ein Schulverbund geschaffen, bestehend aus:

  • Markt Bad Bocklet – Mittelschule Bad Bocklet
  • Markt Burkardroth – Mittelschule Burkardroth
  • Markt Oberthulba – Mittelschule Thulbatal
  • Stadt Bad Kissingen – Anton-Kliegl-Mittelschule

In der Anton-Kliegl-Mittelschule wird ein Mittlere-Reife-Zug und eine Praxisklasse angeboten.
Ein offenes Ganztagesangebot besteht in den Mittelschulen Burkardroth und Thulbatal, ein gebundener Ganztag in der Anton-Kliegl-Mittelschule 
Der Schulverbund trägt den Namen „Schulverbund Landkreis Bad Kissingen Mitte“
Die vier Mittelschulen arbeiten im Rahmen des Schulverbundes vertrauensvoll zusammen und stimmen sich in allen betreffenden Angelegenheiten gegenseitig ab.
Es wird jedoch am ursprünglichen Schulsprengel (Verlinkung auf Schulsprengel) festgehalten, d.h., ein Wechsel innerhalb des Schulverbundes ist nur mit einem Gastschulantrag möglich.


Bei Fragen hilft:

Stefanie Kauffmann
Maxstraße 18, OG rechts
97688 Bad Kissingen
T 0971 807-1400
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