Schülerbeförderung


Schülerbeförderung

Laut § 2 der Schulbeförderungsverordnung (SchBefV) besteht eine kostenlose Beförderungspflicht zur nächstgelegenen Schule, d.h. einer Sprengelschule oder einer zugewiesenen Schule.

  • für Schülerinnen und Schüler der 1. – 4. Klasse bei einem Schulweg von mehr als 2 km
  • für Schülerinnen und Schüler der 5. – 10. Klasse bei einem Schulweg von mehr als 3 km
  • bei einer Behinderung.

Die Schülerbeförderung für die Bad Kissinger Schulen wird von der Stadt Bad Kissingen im freigestellten Schülerbusverkehr organisiert.
Schülerinnen und Schüler mit einem Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen haben keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung.
 
Ihr Kontakt für Fragen

Karin Reitelbach
Maxstraße 18, OG rechts
97688 Bad Kissingen
T +49 (0) 971 807-1401

Ab dem Schuljahr 2023/24 wird die Organisation der Schülerbeförderung auf Beantragung umgestellt 
 
Die große Veränderung bei der Abwicklung ist, dass die Beförderung nicht mehr automatisch vorgenommen wird. Auch die Fahrkarten werden nicht mehr verschickt.

Sie müssen ab sofort selbst tätig werden! Das Antragsformular dafür können Sie hier herunterladen:


Antragsformular Schülerbeförderung Antragsformular Schülerbeförderung, 177 KB

Dieses Antragsformular muss ausgefüllt und mit Bild des Kindes bis spätestens 21. Juli 2023 per Post oder E-Mail eingegangen sein bei der:
 

Stadtverwaltung Bad Kissingen, Ref. Schulen und Kindertagesstätten
Karin Reitelbach
Maxstraße 18
97688 Bad Kissingen

Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden!
 
Jedes „Fahrkind“ erhält ab dem neuen Schuljahr eine Schülerberechtigungskarte, bzw. eine ÖPNV-Buskarte. Es ist nicht mehr möglich, ohne diesen Ausweis den Schülerbus zu nutzen. Diese Fahrkarten werden am ersten Schultag in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

Für Anträge, die nach dem 21. Juli 2023 eingehen, kann nicht versichert werden, dass die Fahrkarte rechtzeitig zum Schulanfang ausgehändigt werden kann. Eine Beförderung kann in dem Fall nicht sichergestellt werden.

Ab dem Schuljahr 2024/25 wird dann eine direkte Online-Anmeldung über die digitale Verwaltung möglich sein.

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