Stadtarchiv-Benutzung

Das Stadtarchiv Bad Kissingen ist nach vorheriger Terminabsprache unter T 0971 807-4202 für den Publikumsverkehr geöffnet. Für den Besucherverkehr haben die nachstehenden Regeln Gültigkeit.

Anmeldung zur Archivbenutzung
Die Archivbenutzung ist nach telefonischer (T 0971 807-4202) oder schriftlicher (stadtarchiv@stadt.badkissingen.de) Terminvereinbarung möglich.

Eine Anmeldung muss mindestens 3 Werktage vor dem geplanten Besuch erfolgen. Bitte kommen Sie nur, wenn Ihnen eine Terminbestätigung vorliegt.

  • Sie erhalten Sie nach Anmeldung ein festes Arbeitszeitfenster. Dieses ist verbindlich Einzuhalten, um Nachfolgetermine zu gewährleisten.
  • Gleichfalls selbst mitzubringen sind ggf. Bleistifte und andere Schreibutensilien, eine Ausgabe durch die Lesesaalaufsicht unterbleibt.
  • Die Abrechnung unserer Dienstleistungen erfolgt über die Ausstellung eines Gebührenbescheides. Bar- und Kartenzahlungen sind nicht möglich.

Regeln im Stadtarchiv
Dazu gehören unter anderem:

  • die Beschränkung des Lesesaalbesuchs
  • der Sanitärbereich steht im Stadtarchiv Besucherinnen und Besuchern nicht zur Verfügung
  • Toiletten können im Haupthaus genutzt werden

Eine Beratung findet im Lesesaal nicht statt. Bestellte Archivalien werden Ihnen auf dem Arbeitstisch bereitgelegt. Bitte lassen Sie diese nach Ihrer Benutzung dort liegen.

Reproanträge können im Lesesaal nicht sofort ausgeführt werden. Bitte nutzen Sie für Bestellungen den Schriftweg oder die bereitliegenden Reproformulare.


Die Satzung des Stadtarchivs Bad Kissingen

Satzung Stadtarchiv Satzung Stadtarchiv, 103 KB

Satzung über die Erhebung von Kosten für die Benutzung des Stadtarchivs

Stadtarchiv-Kostensatzung Stadtarchiv-Kostensatzung, 76 KB
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