Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie
Aktuelle staatliche Regeln zum Infektionsschutz und die Bayerische Öffnungsstrategie: Was heißt das für die Stadt Bad Kissingen?
Welche städtischen Einrichtungen und Bereiche sind offen?
- Das Rathaus mit vorheriger Terminvereinbarung z.B. auf www.badkissingen.de/termin-online-buchen
- Die städtische Musikschule für Einzelunterricht: Details auf www.badkissingen.de/musikschule
- Die Stadtbücherei: Details auf www.badkissingen.de/stadtbuecherei
- Das Stadtarchiv: Details auf www.badkissingen.de/stadtarchiv
- Das Museum Obere Saline kann mit Voranmeldung unter T 0971 807-4230 besucht werden: Details auf www.museum-obere-saline.de
- Der Wild-Park Klaushof ist - inzidenzabhängig - wieder täglich von 10:00-18:00 Uhr geöffnet: Details auf www.badkissingen.de/wildpark
- Das JuKuZ ist - ebenfalls inzidenzabhängig - wieder von montags bis freitags geöffnet: www.badkissingen.de/jukuz
Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen
- in der Kernstadt (8:00 - 18:00 Uhr) bleibt weiterhin verpflichtend auf folgenden Straßen: Obere Marktstraße, Untere Marktstraße, Marktplatz, Ludwigstraße beginnend ab der Von-Hessing-Straße bis einschließlich Ludwigbrücke, Spargasse, Turmgasse, Brunnengasse, Grabengasse, Balthasar-Neumann-Promenade bis Ende Rosengarten, Rosengarten, Weingasse, Badgasse, Kirchgasse, Schulgasse, Zwingergasse
- auf Begegnungs- und Verkehrsflächen, in Aufzügen öffentlicher Gebäude
- Ergänzend dazu gilt seit Mitte Januar 2021 im Öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und in Gottesdiensten eine FFP2-Maskenpflicht.
Die Ausgangsbeschränkungen sind nach wie vor in Kraft
- Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen trifftiger Gründe erlaubt
- Die nächtliche Ausgangssperre wurde am 17.02.2021 aufgehoben, kann aber wieder in Kraft treten, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird
Kontaktbeschränkungen
- Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel ist seit dem 8. März möglich für bis zu 10 Personen oder 20 Kinder unter 14 Jahren
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist seit dem 8. März inzidenzabhängig.
- Nur noch bei einer Inzidenz von über 100 ist der Kontakt nur Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 dürfen zwei Hausstände Kontakt haben, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird
- Wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst
Wer darf - inzidenzabhängig - sonst noch öffnen?
- u.a. Baumärkte, Gärtnereien, Gartenmärkte, Baumschulen und Blumenläden
- Friseure und Anbieter von Körperpflege
- Buchhandlungen
- u.a. Fahrschulen konnten bereits ab dem 22. Februar öffnen
Einkaufen ist auch möglich per: Terminvergabe, "Click/Call and Collect" oder "Click and Meet"
- die Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften, die noch nicht öffnen dürfen, ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: eine FFP2-Maske muss getragen werden und Ansammlung von Kunden vor dem Geschäft bspw. durch gestaffelte Zeitfenster müssen vermieden werden
- "Click and Meet"-Angebote sind ebenfalls möglich, also mit Terminvergabe
- weitere Informationen und teilnehmende Geschäfte unter www.badkissingen-erleben.