Staatliche Wirtschaftshilfen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Informationen zur Unterstützung von Unternehmen werden vom Ministerium auf den eigenen Seiten veröffentlicht unter www.bmwi.de/Coronavirus.
Zur Überbrückungshilfe II und zur November- und Dezemberhilfe für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es eine eigene Website auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die Beantragung der November-und Dezemberhilfe kann nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, berechtigte Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer erfolgen. Weitere Fragen dazu werden im FAQ-Bereich auf dieser Seite des Bundesministeriums beantwortet.
Bundesministerium der Finanzen
Zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe gibt es hier eine ausführliche Übersicht auf den Seiten des Ministeriums.
IHK Würzburg-Schweinfurt
Die IHK Würzburg-Schweinfurt hat ein eigenes Informationsportal zum Coronavirus, dort sind Fördermittel, Beantragungen etc. beschrieben: www.wuerzburg.ihk.de/coronavirus.html.
Die IHK kann begrenzt weiter beraten, insbesondere über die staatlichen Hilfen hinaus, bspw. zu Kurzarbeit und hat eine „Corona-Hotline“ eingerichtet. Dort gehen die jeweiligen Experten auch detailliert auf eventuelle Rückfragen ein: +49 (0) 931 4194-800.