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Eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern

Bad Kissinger Stolpersteine

„Bad Kissinger Stolpersteine“ ist eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern der Kurstadt. Rechtzeitig zum 70. Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November hatte der Stadtrat auf seiner Sitzung am 8. Oktober 2008 mit großer Mehrheit entschieden, am internationalen Kunstprojekt „Stolpersteine“ mitzuwirken, und das Kulturreferat mit der Vorbereitung und Koordination beauftragt. Voraussetzung zu dieser Entscheidung war die Maßgabe, die Stadtverwaltung dürfe für die Aktion nicht verantwortlich sein und ihr daraus keine Kosten entstehen. Das Projekt „Bad Kissinger Stolpersteine“ könne nur eine Initiative der Bürgerinnen und Bürger sein, die Finanzierung könne ausschließlich privat durch Patenschaften und Sponsoren erfolgen.

Nach dem grundsätzlichen Einverständnis des Stadtrats hat sich daraufhin im Februar 2009 ein Plenum aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern Bad Kissingens gebildet, die aus ihrer Mitte heraus drei Arbeitsgruppen für die Recherche, die Öffentlichkeitsarbeit und die pädagogische Einbindung dieser Aktion in den Unterricht aller Schulen gebildet hatten. Ebenso spontan haben sich erste Paten zur Finanzierung einzelner Stolpersteine gefunden. Alle verlegten „Stolpersteine“ werden von einem weiteren Team betreut und notfalls gereinigt.

Die erste Verlegung Bad Kissinger Stolpersteine wurde am 19. Juni 2009 durch den Ideengeber des internationalen Projekts "Stolpersteine", den Kölner Künstler Gunter Demnig, vorgenommen.

Stolpersteine werden vor der jeweils letzten frei gewählten Wohn- oder Wirkungsstätte zum Gedenken an jene Opfer des Nazi-Regimes verlegt, die ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Freitod getrieben wurden.

Ergänzend zu diesen Voraussetzungen gelten für die Verlegung „Bad Kissinger Stolpersteine“ folgende Auswahlkriterien, die das Bürgerplenum auf seiner Sitzung am 11. März 2009 festgelegt hat: Stolpersteine können gestiftet und verlegt werden für Opfer des Nazi-Regimes, die

  • in Bad Kissingen ihren letzten frei gewählten Wohnsitz hatten und/oder
  • in Bad Kissingen erhebliche Zeit gelebt haben und/oder
  • in Bad Kissingen im gesellschaftlichen bzw. öffentlichen Leben verankert waren und/oder
  • in Bad Kissingen als Kind Kissinger Bürger geboren wurden.