Konsortialvertrag Staatsbad Bad Kissingen

Chronologische Geschichte des Staatsbades Bad Kissingen

Unterzeichnung des Konsortialvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bad Kissingen – Stadt übernimmt 100% der Anteile der Bayerischen Staatsbad Bad Kissingen GmbH.


Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 31.03.2025
 

FÜRACKER UND SCHÖFFEL: STADT BAD KISSINGEN ÜBERNIMMT DAS RUDER BEIM STAATSBAD

Eigentumsverhältnisse an der Staatsbad GmbH neu geregelt // Stadt Bad Kissingen wird Alleingesellschafterin // Freistaat verantwortet weiter Immobilienverwaltung

„Bad Kissingen ist weit über die Region hinaus bekannt für seine heilenden Quellen und seine lange Tradition als Kurort. Nun steht die Stadt vor einem neuen Kapitel in ihrer Geschichte der Erholung und Gesundheitsförderung: Mit Wirkung zum Jahresbeginn 2026 überträgt der Freistaat seine Gesellschaftsanteile am Staatsbad an die Stadt Bad Kissingen, die damit künftig Alleingesellschafterin der Staatsbad GmbH wird. Damit setzen wir auch in Bad Kissingen das „Bad Bockleter Staatsbädermodell“ vollständig um, verschlanken Organisationsstrukturen und stärken die Rolle der Stadt vor Ort entscheidend – ein Gewinn für den Freistaat, die Stadt und das Staatsbad!“,
freut sich Finanz- und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel bei der Unterzeichnung des Vertrags zur Neuregelung der Eigentumsverhältnisse an der Staatsbad Bad Kissingen GmbH am Montag (31.3.) in Bad Kissingen.

„Der Freistaat wird sich damit künftig vollständig auf die Immobilienverwaltung konzentrieren können und die Stadt eigenständig und vollumfänglich den Betrieb und das hochwertige Angebot im Staatsbad verantworten. Mit der Umstrukturierung knüpfen Freistaat und Bad Kissingen an die bereits sehr enge Zusammenarbeit an und stehen Seite an Seite auch künftig für eine fortlaufende Modernisierung des Kur- und Fremdenverkehrsangebots in unverändert hochrangiger Qualität ein“, so Schöffel weiter.

„Die Stadt hat die Änderung des Konsortialvertrags gewünscht, das habe ich gerne unterstützt. Mein Dank gilt meinem Kollegen Staatssekretär Schöffel, Oberbürgermeister Dr. Vogel und unserem Landrat Bold für die vertrauensvollen und guten Gespräche. Im Interesse der Stadt und der gesamten Region wünschen wir uns alle, dass die Absicht einer nachhaltigen Lösung mit einer langfristigen Planungssicherheit für unsere Kur- und Welterbestadt zum gewünschten Erfolg führt,“
fügt Innenstaatssekretär Sandro Kirchner, der zugleich örtlicher Abgeordneter ist, über die konsentierte Lösung zwischen der Stadt und dem Freistaat und im Weiteren für die Region an.

Dr. Dirk Vogel, Oberbürgermeister der Stadt Bad Kissingen: „Die Verwaltung des Kurorts Bad Kissingen wandelte sich über die Jahrhunderte immer wieder, vom Badkommissariat, über die Kurverwaltung, hin zur gemeinsamen getragenen Staatsbad GmbH. Wir als Stadt übernehmen nun die Verantwortung, können und werden im Stadtkonzern in den nächsten Jahren die Aufgaben neu strukturieren, um Kostensteigerungen abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Wir bedanken uns beim Freistaat Bayern für sein klares Bekenntnis zum Staatsbad Bad Kissingen für die nächste Generation, insbesondere dem Finanz- und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel, sowie den regionalen Unterstützern der Verhandlungen mit Herrn Staatssekretär Sandro Kirchner und Landrat Thomas Bold.“Bad Kissingen ist seit 1803 als Staatsbad anerkannt. Das „Bad Bockleter Staatsbädermodell“, welches im Rahmen des neuen Vertrags umgesetzt wird, optimiert die Verantwortungsverteilung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bad Kissingen. Die bislang geltende vertragliche Vereinbarung von 1998 teilte die Zuständigkeiten und Inhaberschaft zwischen dem Freistaat und der Stadt ursprünglich im Verhältnis von 60 Prozent zu 40 Prozent auf. 2018 übernahm die Stadt sodann bereits den mehrheitlichen Anteil von 53 Prozent. Mit der nun erfolgten Vertragsunterzeichnung wird der Übertragungsprozess abgeschlossen und die Stadt Bad Kissingen erhält die Stellung als Alleingesellschafterin zum 1. Januar 2026. Die sachgerechte und kompetente Verwaltung der Liegenschaften und Immobilien des Staatsbads Bad Kissingen wird auch zukünftig weiter durch den Freistaat Bayern erfolgen.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 25 Jahren und regelt auch einen jährlichen Festkostenzuschuß von 2,1 Mio. €, der an den Verbraucherindex gekoppelt ist. Der Staat bleibt weiterhin Eigentümer der historischen Liegenschaften und unterhält diese auch.


Kurz und bündig:

Der Staat (Vorgänger Hochstift Würzburg) ist ab 1769 Eigentümer der Kuranlagen und der Quellen.

Ab 1804, zur Zeit der Säkularisation waren Landrichter zuständig für die Instandhaltung der Brunnen.

Im Jahr 1815 folgte die Neufassung des Sauerbrunnens, - damaliger Name unseres Maxbrunnen, unter König Max I. Joseph, König von Bayern.
 

Verwaltungsbereich von Bad Kissingen

  • Hochstift Würzburg (bis 1802)

  • Kurfürstentum Bayern (1802 – 1806)

  • Großherzogtum Toskana/Würzburg (1806-1814)

  • Königreich Bayern (1814-1918)

  • Freistaat Bayern (seit 1918)
     

Historische Entwicklung der Verwaltungsstruktur

Die Badkommissare (später "Kurdirektoren") sind in den Aufzeichnungen der Kurverwaltung vermerkt seit 1853.

Der Badkommissar war zuständig für die Aufsicht und Instandhaltung der Kuranlagen sowie Dienstleistungen wie Abfüllen und Versenden des Heilwassers, ortspolizeiliche Aufgaben.

1852 -

1919:

Königlich Bayerische Badkommissäre
1919 - 1949: Badkommissäre
Ab      1952: Kurdirektoren der Staatlichen Kurverwaltung Bad Kissingen

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Die Entstehung des Staatsbades Bad Kissingen in ​​​​chronologischer Reihenfolge:Für ausführlichere Informationen klicken Sie bitte auf "weiterlesen.

Ein historischer Überblick

Historische Zäsur in der Geschichte des Staatsbades

31.03.2025

100% Stadt Bad Kissingen: Es ändern sich keine Eigentumsverhältnisse. Aber: Die Stadt Bad Kissingen erhält erstmals die „Verwaltungshoheit“ über den Kurbetrieb. Dies ist eine historische Zäsur.

Jahr 1999

Zusammenfassung der beiden Strukturen in der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH - Eigentum zunächst 60% Freistaat, 40% Stad. Ist-Stand: 53% Stadt, 47 % Freistaat

Jahr 1998

Geplante Umwandlung der Staatlichen Kurverwaltung in private GmbH

Jahr 1993

Zuständigkeit der Staatlichen Kurverwaltung für Instandhaltung der Gebäude der Bäder oHG

Jahr 1975

Sitz der Kurverwaltung im Kurgastzentrum am Kurgarten (dort heute: Neubau Hotel Sonnenhof)

Jahr 1952

Umwandlung des Badkommissariats in Staatliche Kurverwaltung. Ab jetzt: Badkommissar wird Kurdirektor

Jahr 1925
TimelineWappen1925 - Kopie

Pacht an Bayer. Staat durch offene Handelsgesellschaft: Verwaltung der Staatlichen Bäder Kissingen, von Hessingstiftung und Stadtgemeinde Bad Kissingen (kurz Bäder OHG)

Jahr 1919

Badkommissäre, jetzt des Freistaates Bayern

Jahr 1913

König Ludwig III in Bad Kissingen zur Eröffnung des Regentenbaus

Jahr 1900

Der Maxbrunnen im "Königreich Bayern"

Jahr 1899

Verwaltung der Staatlichen Mineralbäder Kissingen (Pachtvertrag Friedrich von Hessing mit Königreich Bayern)

Jahr 1852

Königlich Bayerische Badkommissäre im Königreich Bayern

Jahr 1824

Verpachtung des Quellenbetriebs und der Kuranlagen an Gebrüder Bolzano

Jahr 1769

Stadt Kissingen tauscht Quellen gegen Wiesen mit Hochstift Würzburg - Original Ratsprotokoll von 1769

Mitte 18. Jahrhundert
Quellenallegorie-Fischer

Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn Mitte erteilte Mitte des 18. Jahrhunderts den Auftrag, ein Kurhaus zu bauen und einen Kurgarten zu errichten

Jahr 1737

Wiederentdeckung der Rakoczy-Quelle nach Verlegung der Saale durch Balthasar Neumann

Jahr 1520

Erster namentlich bekannter Kurgast: Domherr Dietrich von Thüngen, reiste 1520 „zum Badegebrauche“ nach Kissingen

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