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Ausschreibung

Das war die Ausschreibung zum Boxberger-Preis Bad Kissingen 2022

Bewerbungen für unseren Wissenschafts-Preis: den Boxberger-Preis Bad Kissingen 2022 waren bis zum 7. Januar 2022 möglich.

Ausschreibung: Boxberger-Preis Bad Kissingen 2022
Der Boxberger-Preis Bad Kissingen war bis zum 7. Januar 2022 ausgeschrieben. Er ist mit einem Höchstbetrag von 10.000 Euro dotiert.

Die Einreichungsfrist ist nun abgelaufen und die eingereichten Arbeiten werden derzeit vom Kuratorium bewertet.


Bei den auszuzeichnenden Arbeiten muss es sich handeln

  • um Forschung in Bezug auf die ortsgebundenen Kurmittel Bad Kissingens (Heilquellen), oder
  • um Forschung in Bezug auf die ortstypischen Kurmittel (z. B. Moor), die in Bad Kissingen im Rahmen von Kur- und Heilverfahren verabreicht werden, oder
  • um Forschung in Bezug auf ambulante und stationäre Formen der Kur und medizinische Rehabilitation am Kurort, oder
  • um Forschung in Bezug auf die an Kurorten, insbesondere in Bad Kissingen, durchführbare Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (Prävention, Gesundheitsförderung, Salutogenese).

Prämiert werden Arbeiten, die einen methodisch und inhaltlich wichtigen Beitrag in den Gesundheitswissenschaften leisten, von der grundlagenorientierten bis zur patientenorientierten klinischen Forschung, einschließlich Versorgungsforschung, in gesundheitsfördernden, präventiven und therapeutischen Verfahren, die in Bad Kissingen zur Anwendung kommen.

Den Preis vergibt der Vorstand der Boxberger-Stiftung Bad Kissingen auf Vorschlag des wissenschaftlichen Kuratoriums, welches die Arbeiten begutachtet. Vergabebedingungen
1. Die wissenschaftliche Arbeit muss in einem der oben genannten Gebiete angesiedelt sein und auf eigenen Erkenntnissen beruhen, die vom Kuratorium als wesentlich und wissenschaftlich begründet angesehen werden. Die Zusammenfassung und Wiedergabe bereits bekannter Tatsachen erfüllt diese Voraussetzung nicht.

2. Die Forschungsergebnisse sollen einen Bezug zum Gesundheitsstandort Bad Kissingen haben und bzw. oder die Kompetenz der deutschen Heilbäder und Kurorte im Gesundheitswesen erkennen lassen. Da diese Kompetenz auch Gesundheitsförderung und Gesundheitspsychologie, Bewegungstherapie und Bewegungsförderung, Balneologie und Umweltmedizin, positive Psychologie und Salutotherapie, Patientenschulung und Patientenempowerment beinhaltet, sind Arbeiten, die auch diese Bereiche beinhalten, willkommen.

3. Es werden Arbeiten ausgezeichnet, die in den vergangenen zwei Jahren in wissenschaftlichen Peer-Review Zeitschriften publiziert wurden oder deren Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht.

4. Der Preis kann in Ausnahmefällen geteilt werden. Eingereichten Arbeiten, denen der Boxberger-Preis Bad Kissingen nicht zugesprochen wird, können Förderpreise zuerkannt werden, die zusammen den Betrag von 5.000 Euro nicht überschreiten. Entspricht keine der eingereichten Arbeiten den genannten Bedingungen, so kann von der Verleihung des Preises abgesehen werden.

5. Die Arbeit muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und eine Zusammenfassung mit maximal zwei DIN A4 Seiten enthalten. Einer Arbeit in englischer Sprache muss eine deutschsprachige Zusammenfassung beigegeben werden.

6. Die Arbeit ist mit den Namen aller Autorinnen und Autoren und genauer Stellung und Tätigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers zu kennzeichnen. Diese oder dieser muss schriftlich bestätigen, dass alle Autorinnen und Autoren der Arbeit mit der Bewerbung um den Boxberger-Preis einverstanden sind.

7. Die Arbeit ist bis zum 7. Januar 2022 schriftlich in zweifacher Ausfertigung zu senden an:

Boxberger-Stiftung Bad Kissingen, Rathaus, Rathausplatz 1, 97688 Bad Kissingen

Gleichzeitig ist sie als PDF-Dokument hochzuladen. Arbeiten mit einem Poststempel nach dem 7. Januar 2022 können nicht berücksichtigt werden.

8. Mit der Einreichung der Arbeit akzeptiert die Bewerberin oder der Bewerber die Bedingungen dieser Ausschreibung und gibt für den Fall, dass die Arbeit preisgekrönt wird, die Zustimmung zur Veröffentlichung in vom Kuratorium zu bestimmenden Fachzeitschriften.

9. Für alle im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung und der Vergabe des Preises evtl. entstehenden Rechtsfragen gilt die Satzung der Boxberger-Stiftung Bad Kissingen (genehmigt von der Regierung von Unterfranken mit RS vom 23.09.2020 Nr. 44-1222.0203-1).

Bad Kissingen, den 1. September 2021.


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