Beflaggung staatlicher Gebäude in Bayern

Die Beflaggungstage sind in einer Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung festgelegt. Die Regierung von Unterfranken hat die Tage und ihre Hintergründe zusammengestellt und einmal näher beleuchtet.


Fahnen Öffentliche Beflaggung_Großbild

Eine Beflaggung findet regelmäßig an den folgenden Tagen statt:


27. Januar: Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
Das Datum erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27. Januar 1945 und ist seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Dieser Gedenktag wird weltweit begangen, seit er 2005 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt wurde.


1. Mai: Tag der Arbeit
Ein internationaler Kongress sozialistischer Parteien und Gewerkschaften beschloss am 14. Juli 1889 in Paris, am 1. Mai 1890, für den bereits eine Kundgebung des amerikanischen Arbeiterbundes geplant war, auch in anderen Ländern Proteste durchzuführen. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.


9. Mai: Europatag
Gemäß dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs in Mailand aus dem Jahr 1985 erinnert dieser Tag europaweit an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman am 9. Mai 1950, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Vernetzung zur langfristigen Sicherung des Friedens einleitete. Dieser Vorschlag gilt als Grundstein der Union.


23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
Dieser Tag erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat am 23. Mai 1949, nachdem es in der vorhergehenden Woche von einer Mehrheit der Volksvertretungen der Länder angenommen worden war. Da das Grundgesetz mit Ablauf dieses Tages in Kraft trat, gilt der 23. Mai zugleich als Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.


17. Juni: Nationaler Gedenktag an den Volksaufstand von 1953 in der DDR
Zur Erinnerung an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni von 1954 bis 1990 Tag der Deutschen Einheit und gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wiedervereinigung verlor er den Status als Feiertag, blieb aber nationaler Gedenktag.


20. Juli: Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft
Am Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944 durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seine Mitverschwörer finden zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft jedes Jahr an historischen Orten des Umsturzversuchs eine Feierstunde und eine Kranzniederlegung statt.


3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
Zur Erinnerung an den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990, der in Artikel 1 des am 31. August 1990 ausgefertigten Einigungsvertrages festgelegt worden war, ist dieser Tag seither, laut Artikel 2 dieses Vertrages, gesetzlicher Feiertag. Die Feierlichkeiten richtet jeweils dasjenige Bundesland aus, das den Vorsitz im Bundesrat innehat.


1. Dezember: Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der bayerischen Verfassung
Nach den bayerischen Verfassungen von 1808, 1818 und 1919 wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid über die vierte, auch heute noch gültige bayerische Verfassung abgestimmt. Sie fand die Zustimmung von 71 % der Wählerinnen und Wähler.

Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren