Meldung der Stadt Bad Kissingen, 09.05.2022
Bevorstehende Hundesteuererhöhung der Stadt Bad Kissingen zum 1. Januar 2023
Ab 1. Januar 2023 betragen die Steuersätze:
- für den ersten Hund 60 Euro,
- für den zweiten Hund 90 Euro,
- für jeden weiteren Hund 150 Euro.
Zusätzlich hat sich die Stadt Bad Kissingen dazu entschieden ab 1. Januar 2023 einen Kampfhundesteuersatz in Höhe von 600 Euro einzuführen. Somit unterliegen künftig:
- Rottweiler,
- Dogo Canario,
- Bullterrier,
- Bullmastiff
- und alle weiteren Kampfhunde der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit diesem Steuersatz.
- Dies gilt auch dann, wenn ein positiver Wesenstest vorhanden ist.
Neu aufgenommen wurde auch, dass bei der Aufnahme eines Tieres aus dem regionalen Tierheim Wannigsmühle, die Hundesteuer für die ersten zwölf Monate ermäßigt wird.
Die Hundesteuerbescheide werden Anfang 2023 versendet.
Am Fälligkeitstermin zum 1. April eines jeden Jahres hat sich nichts verändert.