Pressemitteilung der Stadt Bad Kissingen, 13.11.2024

Neue Bewohnerparkausweise für die Zone Rosenviertel

Ausgabe der neuen Bewohnerparkausweise ab Montag, 18.11.2024




Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Berechtigungsausweise für Bewohner der Bewohnerparkregelung im Rosenviertel mit Ablauf des 30.11.2024 ihre Gültigkeit verlieren.

Neue Bewohnerparkausweise können ab Montag, den 18. November im Ordnungsamt der Stadt Bad Kissingen, Rathausplatz 1, Zimmer 2 (ohne Terminvereinbarung) zu folgenden Öffnungszeiten 
Mo.:                8.00 Uhr – 16.00 Uhr 
Di. – Mi.:        8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Do.:                8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr.:                  7.30 Uhr – 12.30 Uhr
beantragt und abgeholt werden. 

Bei der Antragstellung sind zum Nachweis der Berechtigung die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein), der Personalausweis bzw. die Meldebescheinigung und der abgelaufene Parkausweis mitzubringen.

Der Parkausweis hat zwei Jahre Gültigkeit. Die Gebühr beträgt 60,00 €.
 

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