Benutzername:
Passwort:

Passwort vergessen?
Pressemitteilung der Stadt Bad Kissingen, 25.07.2023

Ab sofort ist die Fußgängerzone für den Radverkehr von 18 bis 10 Uhr freigegeben - und auch nur dann

Bisher war es Radlern nur während der Lieferzeiten erlaubt durch die Fußgängerzone zu fahren.

„Besonders gut gefällt mir an der neuen Regelung, dass Kinder und Jugendliche künftig auf ihrem Schulweg am Morgen durch die Fußgängerzone fahren dürfen“, so Oberbürgermeister Dr. Dirk Vogel. Er appellierte aber auch an den Radverkehr, diese neue Regel einzuhalten und in den übrigen Zeiten nicht zu fahren: „Das ist der Kompromiss.“ Florian Heuring von der Polizeiinspektion Bad Kissingen ergänzte: „Ich möchte an Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung erinnern: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. So wird die Regelung funktionieren.“

Der Öffnung der Fußgängerzone ging eine Empfehlung der Arbeitsgruppe „Mobilität“ voraus. Die Aufgabenstellung lautete: Eine eindeutige Regelung und Verbesserung des Radverkehrs in der Kernstadt zu finden und auf der anderen Seite die Bedürfnisse der Fußgänger in der Fußgängerzone zu wahren. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben diese Situation intensiv diskutiert und das Ergebnis der abschließenden Abstimmung als Empfehlung an den Stadtrat gegeben. Dazu zählen: 
Die Stadt Bad Kissingen öffnet die Fußgängerzone in der Zeit von 18 bis 10 Uhr für den Radverkehr. In der Kurhausstraße und am Rathausplatz dürfen Radler weiterhin durch die Fußgängerzone fahren. Dieser Empfehlung ist der Stadtrat gefolgt und hat am 26. April die vorgeschlagene Regelung beschlossen.

Bild: Oberbürgermeister Dr. Dirk Vogel (r.) und Verkehrssachbearbeiter Florian Heuring von der Polizeiinspektion Bad Kissingen stellen die neue Regelung für Radler in der Bad Kissinger Fußgängerzone vor.