Die Stadt Bad Kissingen ist per Gesetz vom Bund beziehungsweise vom Freistaat Bayern verpflichtet, bestimmte Pflicht- und Weisungsaufgaben auszuführen. Dazu zählt unter anderem das Durchführen von Wahlen. Die Stadt Bad Kissingen stellt sogenannte Wahlbüros zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung werden als Personal bereitgestellt.
Bei der alle sechs Jahre durchzuführenden Kommunalwahl werden der Stadtrat sowie die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister Bad Kissingens von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Die Stadt Bad Kissingen führt vor Ort auch die Landtags- und Bezirkswahlen, Bundestagswahlen, Europawahlen und Volksbegehren durch. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den jeweiligen Wahlen und Hinweise zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen dafür.