Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Zu den öffentlichen Einrichtungen der Stadt Bad Kissingen mit Benutzungsgebühren gehören:
- das Museum Obere Saline
- der Wild-Park Klaushof
- das Terrassenschwimmbad
- das Stadtarchiv
Rechtsgrundlagen
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Weiterführende Links
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Datenbank mit den Dokumenten zum Stadtrecht
In dieser Datenbank finden Sie alle Dokumente zum Stadtrecht der Stadt Bad Kissingen; darunter sind die Bebauungspläne, die Denkmalliste, der Flächennutzungsplan, verschiedene Gebührenordnungen und Gebührensatzungen, die Heilquellenschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete, weitere Ordnungen und Satzungen, die Überschwemmungsgebiete, verschiedene Verordnungen und die Wasserschutzgebiete.
Webseiten des städtischen Terrassenschwimmbades
Das Bad Kissinger Freibad setzt seit seiner Eröffnung im Jahr 1954 Maßstäbe: Damals galt es als eines der modernsten Freibäder Europas. Seit seiner Renovierung 1988 wird es erneut immer wieder von Zeitungen, Zeitschriften und Reisemagazinen zu den schönsten und attraktivsten Freibädern Deutschlands gezählt.
Website der Städtischen Volkshochschulen Bad Kissingen und Hammelburg
Mit Außenstellen in Bad Bocklet, Bad Brückenau, Burkardroth, Euerdorf, Nüdlingen, Oberthulba und Oerlenbach
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