Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Beschreibung
Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.
Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.
Die Abfallentsorgung wird durch den Servicebetrieb der Stadt Bad Kissingen übernommen. Antworten auf Fragen rund um das Thema Abfall erhalten Sie von den Mitarbeitern im Wertstoffhof.
Der Abfuhrplan inklusive Sperrmüllkarte und Abfall-Ratgeber wird jedes Jahr an alle Haushalte in der Stadt Bad Kissingen verteilt. Dieser Abfuhrplan enthält neben der Übersicht der Abfuhrtermine im gesamten Stadtgebiet auch eine Auflistung der Standorte der Wertstoffcontainer.
Auf www.badkissingen.de/abfall können Sie ergänzend einen individuellen Abfuhrkalender für Ihren Standort in der Stadt Bad Kissingen selbst zusammenstellen.
Als Eigentümer eines Gebäudes können Sie für Ihr Haus schriftlich Mülltonnen beantragen. Das Steueramt der Stadt Bad Kissingen nimmt die Anträge entgegen und erhebt die anfallenden Gebühren zur Abfallentsorgung.
Die Stadt Bad Kissingen stellt für folgende Müllsorten Tonnen bereit:
- Restmüll (schwarze Tonne)
- Biomüll (braune Tonne)
- Papier (blaue Tonne)
Die Lieferung oder Abholung der Tonne (bei An- oder Abmeldung) übernimmt der Servicebetrieb. Dahin kann man sich auch wenden, wenn die Mülltonne Beschädigungen aufweist und ersetzt werden muss. (Für unsachgemäße Benutzung der Tonnen haftet der Eigentümer.)
Der Hauseigentümer ist für die Entrichtung der Abfallgebühren an die Stadt Bad Kissingen verantwortlich. Die Gebühr berechnet sich bei Hausmüllabfuhr unter Verwendung von festen Abfallbehältnissen (Mülltonne oder Müllcontainer), nach der Anzahl und dem Fassungsvermögen der Abfallbehältnisse und der Häufigkeit der Abfuhren, falls Abfallsäcke benutzt werden, nach der Anzahl der Säcke.
Verteilstationen für den Gelben Sack sind an mehreren Stellen im Stadtgebiet zu finden:
- Gasthaus Vogler, Albertshausener Straße 8, Albertshausen (freitags 15:00 - 18:00 Uhr)
- Kolb Rhöntrink Getränkemarkt, Poppenrother Straße 43, Poppenroth
- Wertstoffhof der Stadt Bad Kissingen, Im Lindes 7, Bad Kissingen
- Stadtbücherei, Rathausplatz 5, Bad Kissingen
- Rathaus, Info-Theke, Rathausplatz 1, Bad Kissingen
- Städt. Musikschule, Geschwister-Scholl-Platz 3, Bad Kissingen
- Museum Obere Saline, Obere Saline 20, Bad Kissingen
Fristen
Der gedruckte Abfuhrplan inklusive Sperrmüllkarte und Abfall-Ratgeber wird jedes Jahr an alle Haushalte in der Stadt Bad Kissingen verteilt und enthält eine Übersicht der Abfuhrtermine im gesamten Stadtgebiet.
Den Abfuhrplan steht auch zur Einsicht oder zum Download zur Verfügung auf: www.badkissingen.de/abfuhrplan