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Mobilfunkanlagen in Bad Kissingen

Nachdem in der Neufassung des Landesentwicklungsprogrammes 2003 seitens des Gesetzgebers die flächendeckende Sicherstellung mit Telekommunikationsdiensten festgelegt wurde, schreitet die Einführung der neuen UMTS-Technik auch im ländlichen Raum voran.

Die Stadt Bad Kissingen beschäftigt sich in der Verwaltung und im Stadtrat verstärkt seit 2002 mit dem Thema, dies insbesondere seit Einführung des Mobilfunkpaktes II, einer Vereinbarung zwischen den in Bayern auftretenden Mobilfunkbetreibern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Im Ausfluss daraus setzt sich die Stadt intensiv mit den Planungen der Mobilfunkbetreiber in Bad Kissingen auseinander, so werden die verschiedenen Standortwünsche wie auch Alternativstandorte diskutiert. Dabei steht immer die Suche nach möglichst verträglichen Standorten im Vordergrund, dort wo städtische Liegenschaften in der Nähe jeweiliger Suchkreise liegen, werden diese den Mobilfunkbetreibern für neue Sendeanlagen angeboten. Wo dies nicht der Fall ist, suchen die Betreiber nach privaten Liegenschaften.

Ziel der weiteren Entwicklung war und ist, die Siedlungsgebiete in Bad Kissingen von zusätzlichen Mobilfunkeinrichtungen weitestgehend freizuhalten, wobei dies in dichter besiedelten Gebieten nicht überall möglich sein wird. Dabei ist zu bedenken, dass Anlagen auf privaten Liegenschaften angesichts der derzeitigen Rechtslage – auch in Wohngebieten – kaum zu verhindern sind, solange die vorgegebenen Grenzwerte und Sicherheitsabstände eingehalten werden. Deshalb sollen gemäß eines Grundsatzbeschlusses im Bauausschuss vom 12.04.2005 öffentliche Einrichtungen wie z. B. Feuerwehrhäuser oder Sportplätze (Flutlichtmasten) dann in Betracht gezogen werden, wenn in dem jeweiligen Gebiet – unter Berücksichtigung der Höhenentwicklung der vorhandenen Gebäude – keine geeignetere Alternative auszumachen ist und somit die Verwirklichung auf einem weniger geeigneteren, weil niedrigeren, Privatobjekt droht. Nach Möglichkeit ist dabei die Platzierung am Rand der Siedlungsgebiete (Abstand zur Bebauung möglichst mind. 100 m) der Platzierung inmitten des Siedlungsgebietes vorzuziehen. Gegen erklärten Bürgerwillen sollen städtische Grundstücke nicht zur Verfügung gestellt werden.

Trotz dieser grundsätzlichen Vorgabe wird der zuständige Ausschuss für Baurecht, Städtebau und Umwelt generell bei jeder einzelnen Standortentscheidung eingebunden. Diese Sitzungen sind öffentlich. Insofern wird auch die Öffentlichkeit spätestens über die jeweilige Berichterstattung in der örtlichen Presse umfassend informiert.

Im Übrigen hat die Stadt Bad Kissingen bereits im Juni 2003 bzw. ab 2005 auch in den Folgejahren über die Landesgewerbeanstalt Nürnberg die vorhandenen Anlagen in Bad Kissingen untersuchen bzw. messen lassen. Die entsprechenden Gutachten (siehe Anhang) hatten zum Ergebnis, dass die in Bad Kissingen gemessenen Werte weit unterhalb der in Deutschland nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) zulässigen Personenschutzgrenzwerte liegen. So konnten Immissionswerte, welche einen Wert von 10 % des Grenzwertes überschreiten, an keinem der Messpunkte festgestellt werden. Insofern werden selbst die strengeren Schweizer Grenzwerte eingehalten.

Messergebnisse 2016 Messergebnisse 2016, 7502 KB
Gutachten 2014 Gutachten 2014, 5039 KB
Gutachten der LGA 2011 Gutachten der LGA 2011, 4458 KB
Gutachten der LGA 2010 Gutachten der LGA 2010, 3381 KB
Gutachten der LGA 2008 Gutachten der LGA 2008, 1052 KB
Gutachten der LGA 2007 Gutachten der LGA 2007, 671 KB
Gutachten der LGA 2006 Gutachten der LGA 2006, 1290 KB
Gutachten der LGA 2005 Gutachten der LGA 2005, 97 KB
Gutachten der LGA 2003 Gutachten der LGA 2003, 8191 KB