Pressemitteilung der Stadt Bad Kissingen, 20.12.2021

Dorferneuerung Arnshausen - Vorstandswahl der Teilnehmergemeinschaft

Das 2018 von der Stadt für alle Ortsteile beschlossene Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) bildet die Grundlage für eine zukunftsorientierte Entwicklung aller Bad Kissinger Stadtteile. Ein Ergebnis des Gemeindeentwicklungskonzeptes ist die Einleitung einer Umfassenden Dorferneuerung für den Stadtteil Arnshausen.

Anordnung der Dorferneuerung Arnshausen
Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken hat mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 28.10.2021 das Verfahren „Arnshausen 3 – Dorferneuerung“ angeordnet. Nach erfolgter Anordnung sollen in den kommenden Monaten die Mitglieder des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft einschließlich ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gewählt werden. Teilnehmergemeinschaft sucht für Vorstand Kandidatinnen und Kandidaten
Laut Festlegung sollen sechs Vorstandsmitglieder und sechs Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gefunden werden. Die Mitglieder des Vorstandes bilden dann zusammen mit dem beamteten Vorsitzenden, der vom ALE Unterfranken bestimmt wird, den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Die gewählten Vorstandsmitglieder verpflichten sich zum Wohl der Allgemeinheit und für eine Amtsperiode von sechs Jahren an den Projekten der Dorferneuerung mitzuarbeiten und die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft zu führen. Dazu finden je nach Stand des Verfahrens drei oder vier Mal im Jahr Vorstandssitzungen statt.

Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind; sie müssen nicht Grundstückseigentümerin, Grundstückseigentümer, Landwirtin oder Landwirt im Verfahrensgebiet sein.
Zur Vorbereitung der Wahl, die durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken organisiert und durchgeführt wird, sollen zum jetzigen Zeitpunkt Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und bereit wären solch ein Ehrenamt zu übernehmen. Die Wahlvorschläge mit Vornamen, Namen und vollständiger Adresse der Kandidatinnen und Kandidaten müssen bis zum 7. Januar 2022 an stadtplanung@stadt.badkissingen.de geschickt werden.

Eine Aufnahme in den Wahlvorschlag ist nicht Bedingung für die Wählbarkeit. Der gedruckte Wahlzettel wird auch Leerzeilen enthalten, in die noch bei der Wahl selbst weitere Namen eingetragen werden können.

Neben dem Sachgebiet Stadtplanung (stadtplanung@stadt.badkissingen.de) der Stadt Bad Kissingen ist Frau Greubel (martinagreubel@gmx.de) Ansprechpartnerin für Rückfragen. Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger möglich
Der Flurbereinigungsbeschluss und eine Gebietskarte sind in der Verwaltung der Stadt Bad Kissingen (Feserhaus, Rathausplatz 4, Erdgeschoss), 97688 Bad Kissingen, noch bis zum 7. Januar 2022 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. 
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wird auch explizit auf die ebenfalls öffentliche Bereitstellung der Unterlagen auf www.badkissingen.de/foerderung hingewiesen.

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