Kommunales Förderprogramm - Revitalisierung in den Altorten
Wo befindet sich der Geltungsbereich?
Der Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms umfasst alle erweiterten Altortbereiche. Dazu zählen:
- Albertshausen
- Arnshausen
- Garitz
- Hausen
- Kleinbrach
- Poppenroth
- Reiterswiesen
- Winkels
Es wurden spezifische Geltungsbereiche innerhalb der Altorte festgelegt, die den Anlagen 1 und 2 der Förderrichtlinie „Kommunales Förderprogramm der Stadt Bad Kissingen zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Revitalisierung in den erweiterten Altortbereichen der einzelnen Stadtteile“ zu entnehmen sind. Was wird gefördert?
Die Stadt Bad Kissingen fördert den Umbau, den Ausbau, die Erweiterung, die Sanierung leerstehender Gebäude und gegebenenfalls einen erforderlichen Abbruch alter Gebäudesubstanz, sofern dort anschließend wieder ein Neubau eines Wohn- oder Gewerbegebäudes erfolgt. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit eine Förderung zustande kommen kann, müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Das Anwesen muss...
- mindestens 1 Jahr leer stehen.
- mindestens 50 Jahre alt sein.
- im Fördergebiet liegen.
Weitere Voraussetzungen sind der Förderrichtlinie „Kommunales Förderprogramm der Stadt Bad Kissingen zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Revitalisierung in den erweiterten Altortbereichen der einzelnen Stadtteile“ zu entnehmen. Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Investitionskosten gewährt. Neben dem allgemeinen Fördersatz ist ein Kinderzuschlag anwendbar. Die maximale Förderung ist auf 10.000 Euro (inklusive Kinderbonus) je Einzelobjekt (bzw. Grundstück, wirtschaftliche Einheit) begrenzt. Dabei muss mindestens eine Investitionssumme von 20.000 Euro (brutto) erreicht werden. Besteht ein zusätzliches Beratungsangebot?
Die Bauberatung stellt ein zusätzliches und kostenloses Angebot dar. Die Stadt Bad Kissingen bietet einen externen Bausachverstand durch einen beauftragten Architekten an. Er steht der Bauherrin oder dem Bauherrn im Vorfeld für grundsätzliche Ausrichtungen, Abwägungsprozesse und Planungshilfen zur Verfügung. Die Aufgabe besteht zudem darin, städtebauliche, architektonische oder denkmalpflegerische Gedanken, Ansätze und Ziele ins Gespräch zu bringen. Für die Beratung stehen ein Vor-Ort-Termin und bis zu drei Architektenstunden zur Verfügung.
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt zu uns:
97688 Bad Kissingen
T +49 (0)971 807-3232
E-Mail: sanierungsgebiet@stadt.badkissingen.de
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