Ländliche Entwicklung in Bayern
Ziel der Förderung
- Nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande
- Stärkung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Potenziale der ländlichen Räume
- Energetische Verbesserung und Barrierefreiheit von Wohngebäuden
- Verbesserung des Ortsbildes unter Berücksichtigung der Erhaltung des eigenständigen Charakters ländlicher Siedlungen, regionaler Bauformen und Materialien
- Förderung der Innenentwicklung in den Dörfern
- Voraussetzungen für eine Förderung
- Das Dorferneuerungsverfahren muss eingeleitet sein
- Die Maßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen, den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung oder den konkreten Vorgaben des Dorferneuerungsplanes entsprechen
- Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt worden sein und eine schriftliche Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen
- Vorhaben mit einer Fördersumme von unter 1.000 € sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze)
Was wird gefördert?
DorfR 2.11 (1) – Ländlich-dörfliche Bausubstanz
- Dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
- Dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen zur Revitalisierung und Modernisierung von Gebäuden, einschließlich Innenausbau (Installationsarbeiten, Erneuerung eines Bades, usw.
- Beseitigung baulicher Missstände; Abrissarbeiten bei dorfgerechter Ersatzplanung (z.B. bei dorfgerechten Neubauten und Hofgestaltung)
- Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung und Innenentwicklung
DorfR 2.11 (2) – Ländlich-dörfliche Bausubstanz
- In besonderen Fällen die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch wertvollen Bauwerken
DorfR 2.12 – Vorbereichs- und Hofräume
- Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen unter Berücksichtigung einer ausreichenden Begrünung
- Entsiegelungen, Fassadenbegrünungen, Hofbäume, Vorgärten, gestaltendes Pflaster, Mauern, Zäune und Hoftoranlagen
Sie haben Fragen? Ihre Ansprechpartnerin beim Amt für Ländliche Entwicklung
Landkreis Bad Kissingen
Frau Kaiser
T 0931 4101-874
poststelle@ale-ufr.bayern.de
Nützliche Informationen im PDF-Format zum Download
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