Erklärung zur Barrierefreiheit




1) Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bad Kissingen ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Webseiten unter www.badkissingen.de werden diesbezüglich ständig optimiert. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.badkissingen.de.

2) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadtverwaltung bemüht sich, ihren Internetauftritt so barrierearm wie möglich zu gestalten. Dementsprechend kann bereits eine weitgehend barrierefreie Internetnutzung gewährleistet werden. Damit diese weiterhin garantiert und ausgebaut werden kann, wird die Seite stetig geprüft und bei Bedarf optimiert. Dennoch ist es unser Ziel, www.badkissingen.de im Sinne der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 barrierefrei zu gestalten. 

3) Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Die Überschriften und Linktexte sind nicht immer aussagekräftig bzw. mehrfach vorhanden.
  2. Es sind Inhalte vorhanden, die zum besseren Verständnis eine Überschrift bräuchten.
  3. Es sind Texte und Bedienelemente vorhanden, die kein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen.
  4. PDF-Dateien sind nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
  5. Extern eingebundene Inhalte bzw. eingebettete Inhalte von Dritten sind nicht immer barrierefrei.

4) Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.03.2024 erstellt. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

5) Unterstützungen zur Barrierefreiheit

Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen: Es wird ein Drittanbieter-Tool von Eye-Able® eingesetzt, das für die Barrierefreiheit unterstützend eingesetzt werden kann. Eine Übersicht der Funktionen ist über folgenden Link erreichbar: https://eye-able.com/funktionen/ 

6) Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter presse@stadt.badkissingen.de.

Stadt Bad Kissingen
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
presse@stadt.badkissingen.de

7) Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html 

8) Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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