Erklärung zur Barrierefreiheit
1) Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Bad Kissingen legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebotes für alle Bürgerinnen, Bürger, Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stadt bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.badkissingen.de.
2) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt ist mit der Bayrischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
3) Nicht barrierefreie Inhalte
- Die Alternativtexte von Bedienelementen sind nicht immer aussagekräftig.
- Es gibt keine Alternative zum bildbasierten CAPTCHA.
- Die Überschriften und Linktexte sind nicht immer aussagekräftig bzw. mehrfach vorhanden.
- Es sind Inhalte vorhanden, die zum besseren Verständnis eine Überschrift bräuchten.
- Es sind Texte und Bedienelemente vorhanden, die kein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen.
- Es gibt Elemente deren Bedienung auf dem Smartphone nur durch Spreiz- bzw. Wischgesten möglich ist.
4) Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.03.2024 erstellt. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
5) Unterstützungen zur Barrierefreiheit
Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen: Es wird ein Drittanbieter-Tool von Eye-Able® eingesetzt, das für die Barrierefreiheit unterstützend eingesetzt werden kann. Eine Übersicht der Funktionen ist über folgenden Link erreichbar: https://eye-able.com/funktionen/
6) Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter presse@stadt.badkissingen.de.
Stadt Bad Kissingen
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
presse@stadt.badkissingen.de
7) Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
8) Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.