Nationaler Gedenktag an den Volksaufstand von 1953 in der DDR
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Beschreibung der Veranstaltung
Beflaggung der staatlichen Dienstgebäude
Zur Erinnerung an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni von 1954 bis 1990 Tag der Deutschen Einheit und gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Gedenken an den Aufstand in der DDR erklärt die damalige Bundesrepublik Deutschland den 17. Juni als "Tag der deutschen Einheit" zum gesetzlichen Feiertag. Schon am 4. August 1953 wird ein entsprechendes Gesetz erlassen. Der 17. Juni soll an die Menschen erinnern, die für ihre Rechte und ihre Freiheit gekämpft und unter der Niederschlagung des Aufstands gelitten haben. Vor allem aber soll er daran erinnern, dass die beiden deutschen Staaten, dass Ost und West, zusammengehören. Mit der Wiedervereinigung verlor er den Status als Feiertag, blieb aber nationaler Gedenktag.