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Abfallbeseitigungsgebühren

Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben.

Details

Beschreibung

Die Abfallentsorgung wird durch den Servicebetrieb der Stadt Bad Kissingen übernommen.
Für Abfall besteht grundsätzlich die Pflicht zur Benutzung der Entsorgungseinrichtung. Aus dieser Benutzung ergibt sich die Grundlage zur Erhebung von Abfallgebühren, über die sich die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren.

Der Hauseigentümer ist für die Entrichtung der Abfallgebühren an die Stadt Bad Kissingen verantwortlich. Die Gebühr berechnet sich bei Hausmüllabfuhr unter Verwendung von festen Abfallbehältnissen (Mülltonne oder Müllcontainer), nach der Zahl und dem Fassungsvermögen der Abfallbehältnisse und des Leerrhythmus; falls Abfallsäcke benutzt werden, nach der Zahl der Säcke.

Formulare
Antrag zur An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältnissen; Stand Mai 2023 Antrag zur An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältnissen; Stand Mai 2023, 59 KB

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von den Mitarbeitern des Steueramtes. 

Kosten

Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte der

Abfallgebührensatzung Abfallgebührensatzung, 437 KB
4.31_Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Stadt Bad Kissingen (Abfallgebührensatzung) vom 11. Oktober 1977

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