Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft

Der Kinderreisepass wurde zum Jahreswechsel 2023-24 abgeschafft. Bei Eltern wirft das einige Fragen auf: Womit verreisen Kinder zukünftig? Wie lange sind die bisherigen Dokumente noch gültig? Was kosten neue Pässe? Was muss für die nächste Reise beachtet werden? Nachstehende Antworten sollen diese und andere Fragen klären.


Kinderreisepass

Warum gibt es seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?

Kinderreisepässe waren in der früheren Ursprungsform sechs Jahre gültig und konnten verlängert werden - längstens bis zum 12. Lebensjahr. Diese Regelung hat der Gesetzgeber aber bereits zum 01.01.2021 aufgehoben. Seitdem betrug die Gültigkeit der Kinderreisepässe nur noch maximal 12 Monate. Eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr war jedoch bislang möglich.

Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Demgegenüber sind reguläre, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei der Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkte die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.

Damit Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil ein Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird.

Mit der Abschaffung wird außerdem künftig der enorme Aufwand für Eltern und Verwaltungen zur regelmäßigen, jährlichen Neubeantragung oder Verlängerung von Kinderreisepässen reduziert. 

Bereits vorhandene Kinderreisepässe mit Restgültigkeit bleiben gültig

Das Wichtigste vorweg - die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen bleibt unberührt. Allerdings ist ab dem 1. Januar 2024 eine Verlängerung der Gültigkeit von Kinderreisepässen nicht mehr möglich.

Welches Dokument ist das Richtige für das geplante Reiseziel?

Grundsätzlich benötigen Kinder jeden Alters auf Reisen ein eigenes, gültiges Dokument zum Ausweisen. 
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt in der Regel der Personalausweis. Dieser ist sechs Jahre gültig und kostet 22,80 € für Kinder bzw.  Personen unter 24 Jahren.

Ein regulärer Reisepass wird hingegen für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt. Dieses Dokument ist ebenfalls sechs Jahre gültig. Die Gebühr beläuft sich auf 37,50 € für Kinder bzw. Personen unter 24 Jahren.

Die Ausstellung von vorläufigen Dokumenten ist im Einzelfall unter bestimmten, vom Gesetzgeber konkret vordefinierten Voraussetzungen möglich, sollte jedoch eine Ausnahme bleiben. Diese sogenannten „schwach geschützten“ Dokumente verfügen lediglich über eine kurze Gültigkeit und kein elektronisches Speichermedium. Sie werden nicht von allen Ländern akzeptiert und es kann folglich zu Problemen bei einer Einreise kommen!

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. einen verlängerten bzw. aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument bei der Einreise anerkennt, gibt es auf der Website des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

Was ist für die nächste Reise nun zu beachten?

Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern. Dadurch kann eine eindeutige Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument auch schon vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich sein. Das Dokument ist dann vorzeitig ungültig! Es ist in der Verantwortung der Eltern vor jedem Reiseantritt die Ausweisdokumente zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig einen neuen Personalausweis oder Reisepass für das Kind zu beantragen.

Die Fertigstellung der Kinderreisepässe erfolgte bislang in den regionalen Verwaltungen. Hieraus resultierten kurze Wartezeiten und die fertigen Dokumente konnten in der Regel bereits nach einer Woche abgeholt werden.

Da ab 2024 für Kinder nun reguläre Dokumente benötigt werden, deren Herstellung in der Bundesdruckerei in Berlin erfolgt, ist mit einer Bearbeitungszeit von 5-6 Wochen ab dem Zeitpunkt der Beantragung zu rechnen.

Auf diese Zeitspanne haben die Melde- bzw. Passbehörden keinen Einfluss und können die Herstellung durch die Bundesdruckerei im Prozess nicht beschleunigen!
Eltern werden gebeten, dies bei anstehenden Urlaubsplanungen zu berücksichtigen und rechtzeitig die Gültigkeit der eigenen Ausweisdokumente - und die der Kinder - zu überprüfen und falls erforderlich, die Neuausstellung im Bürgerbüro zu beantragen! 

Weitere Informationen zur Terminvereinbarung, zum Antragsprozedere, zu den Kosten etc. sind unter www.badkissingen.de/online-buergerservice zusammengestellt. Gerne helfen auch die Kolleginnen und Kollegen im Bürgerbüro der Stadt Bad Kissingen bei Fragen weiter. 
 

Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren