Öffnungszeiten und Eintrittspreise in 2024 und 2025
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 13:00 bis 18:00 Uhr;
Samstags, sonntags, feiertags sowie in den Schulferien ist das Schwimmbad von 10:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.
Preise für den einmaligen Eintritt
- Einmaliger Eintritt für Erwachsene: 3,50 €
- Einmaliger Eintritt für Schüler: 1,50 €
- Einmaliger Eintritt für Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende: 2,50 €
- Für Kinder bis zu 6 Jahren ist der Eintritt frei.
Saisonkarten
- Erwachsene: 115 €
- Alleinerziehende (1 Erziehungsberechtigter und 1 oder mehrere minderjährige Kinder): 115 €
- Schüler: 30 €
- Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende: 65 €
- Familien (2 Erziehungsberechtigte und 1 oder mehrere minderjährige Kinder): 170 €
Mehrfachkarten
Mehrfachkarten, die in 2023 erworben wurden sind auch in 2024 und 2025 gültig. Neue Mehrfachkarten werden in 2024 und 2025 nicht ausgegeben.
Für Minderjährige in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist im Rahmen der Nutzung einer Erwachsenen-Mehrfachkarte der Eintritt frei. Ein geeigneter Nachweis der Zugehörigkeit des/der Minderjährigen zu den Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.
Eintrittspreis für Menschen mit Behinderung
- Behinderte Erwachsene mit mindestens GdB 50 erhalten den Studierendenpreis
- Behinderte Minderjährige mit mindestens GdB 50 haben freien Eintritt
- Erforderliche Begleitpersonen, sofern die Notwendigkeit im Behindertenausweis vermerkt ist, erhalten den Studierendenpreis
Eintrittspreis für Schulklassen
- Einmaliger Eintritt für geschlossene Schulklassen je Schüler: 1 €
- Bitte beachten Sie, dass:
- unter den Begriff Schüler i.S.d. §1 Nr.2 und Nr.6 der Gebührenordnung alle Personen fallen, die Schulen (ausgenommen berufsbildende Schulen) besuchen.
- Auf Verlangen haben sie ihre Schülereigenschaft durch Vorlage eines geeigneten, gültigen Lichtbildausweises nachzuweisen.
Eintrittspreis für Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende
Die Vergünstigung für Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende i.S.d. §1 Nr.3 und Nr.6 der Gebührenordnung unter folgender Voraussetzung gewährt wird:
- Die Studierendengemeinschaft ist durch die Vorlage eines gültigen Studentenausweises oder einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.
- Bundesfreiwilligendienstleistende müssen diese Eigenschaft durch Vorlage eines entsprechenden gültigen Dokumentes nachweisen.
Die ausführliche Gebührenordnung für das Terrassenschwimmbad
Terrassenschwimmbad: Gebührenordnung, 265 KB7.23_Gebührenordnung für das Terrassenschwimmbad der Stadt Bad Kissingen vom 26. November 2009