Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Beschreibung

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Anmeldeformular für Strom, Wasser oder Gas (Stadtwerke Bad Kissingen) Der Online-Service der Stadtwerke Bad Kissingen macht die Anmeldung für Strom, Wasser und Gas unkompliziert. Füllen sie das einseitige online-Formular aus und klicken Sie auf ABSENDEN - schon sind sie fertig.
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Abmeldeformular für Strom, Wasser oder Gas (Stadtwerke Bad Kissingen) Der Online-Service der Stadtwerke Bad Kissingen macht die Abmeldung für Strom, Wasser und Gas unkompliziert. Füllen sie das einseitige online-Formular aus und klicken Sie auf ABSENDEN - schon sind sie fertig.
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Rechtsgrundlagen
Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


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