Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Beschreibung

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

Rechtsgrundlagen
Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes (BestBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Satzungen und Verordnungen der Gemeinde
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Krieg Telefon:
+49(0)971-807-2224
Fax:
-
Email:
friedhofsamt@stadt.badkissingen.de
Maxstraße 23
Kontakt
Maxstraße 23

Maxstraße 23
Telefon
+49(0)971-807-2224
Fax
+49(0)971-807-2229
Öffnungszeiten
MO 08:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00- 18:00
FR 07:30-12:30
Auf Karte anzeigen
Kontakt
Stadt Bad Kissingen
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren